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Steuertipp
 
13.02.2016

Steuertipp Belegerteilungspflicht: Das gilt für alle Unternehmen

Von Hans Hammerschmied
Unternehmer haben seit 1.1.2016 die Pflicht, für jeden Barumsatz einen Beleg auszustellen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob für den Unternehmer eine Registrierkassenpflicht besteht.
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Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Mag. Hans Hammerschmied ist Seniorpartner der Hammerschmied Hohenegger & Partner Wirtschaftsprüfungs GmbH
Der Begriff Barumsatz im Sinne der Belegerteilungspflicht umfasst auch Zahlungen, die per Bankomat- oder Kreditkarte erfolgen. Diese Belegerteilungspflicht gilt auch dann, wenn der Unternehmer nicht von der umsatzsteuerlichen Rechnungsstellungpflicht (wie beispielsweise Ärzte oder Kleinunternehmer) betroffen ist.

Der Beleg muss folgende Mindestangaben enthalten:

  • Bezeichnung des leistenden Unternehmens
  • Fortlaufende Belegnummer
  • Datum (Tag) der Belegausstellung
  • Menge/ handelsübliche Bezeichnung der sonstigen Leistung
  • Betrag der Barzahlung

Vom Beleg ist eine Durchschrift anzufertigen (oder elektronisch abzuspeichern) und sieben Jahre aufzubewahren. Die Nichtausfolgung eines Belegs stellt eine Finanzordnungswidrigkeit dar und ist mit Strafen bis zu 5.000 Euro bedroht.

Eine Ausnahme von der Belegerteilungspflicht besteht nur für bestimmte Geschäftsfälle, wie z.B. für Umsätze im Freien („Kalte Hände-Regelung“) und bei bestimmten Waren- und Dienstleistungsautomaten (Getränkeautomat am Bahnhof).
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So sieht die Mitwirkungspflicht des Kunden aus:

Der Kunde, dem ein Beleg bei Barzahlung ausgehändigt wurde, unterliegt der Belegentgegennahmepflicht und ist somit verpflichtet den Beleg entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitzunehmen. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrungspflicht des Belegs trifft den Kunden aber nicht.

Die Verweigerung der Annahme des Belegs durch den Leistungsempfänger hat zwar keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen, jedoch ist im Zuge von Kontrollen durch Organe der Abgabenbehörde eine Mitwirkungspflicht des Kunden gegeben.
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