Bereits seit August 2014 müssen Konsumenten bei Überweisungen innerhalb Österreichs die IBAN angeben. Ab Februar 2016 müssen Sie bei grenzüberschreitenden Zahlungen in ein anderes EU-Land lediglich die IBAN angeben, nicht mehr aber die BIC.
Für Österreicher ändert sich zum 1. Februar nicht allzu viel – anders als etwa für Deutsche, die zum 1. Februar endgültig bei Überweisungen auf die IBAN (International Bank Account Number) zurückgreifen müssen. Das ist in Österreich bereits seit August 2014 der Fall. Neu ist lediglich, dass Bürgern hierzulande nun auch bei Auslandszahlungen die IBAN genügt. Bis dato mussten Bankkunden bei internationalen Überweisungen zusätzlich die BIC (Bank Identifier Code) vermerken. Das ist mit 1. Februar 2016 nicht mehr nötig. Doch ein Problem bleibt weiter bestehen: Wie setzt sich der Zahlencode zusammen und wie merke ich ihn mir?
So ist die IBAN aufgebaut
Die österreichische IBAN besteht aus 20 Stellen – und zwar in dieser Reihenfolge: Länderkennung (AT), zweistellige Prüfziffer, Bankleitzahl und Kontonummer. Keine Sorge, Sie müssen die Zahlenabfolge nicht auswendig lernen. Denn Sie finden sie auf der Bankomatkarte. Wenn Sie Onlinebanking machen, finden Sie in aller Regel auch schnell Ihre IBAN, auch auf Kontoauszügen sollte sie in den meisten Fällen aufgedruckt sein. Achten Sie beim Ausfüllen stets darauf, dass keine Leerzeichen vorhanden sind.
Tipp: Im Internet gibt es etliche IBAN-Rechner. Hier wird anhand Ihrer Kontonummer die IBAN automatisch generiert. Das klingt praktisch, aber davon ist abzuraten. Denn falls hier eine falsche IBAN erzeugt wird, kann es zu kostenpflichtigen Rückleitungen kommen.
Wozu gibt es eigentlich die IBAN?
Die IBAN ist die vielleicht bedeutendste Säule des einheitlichen Euro-Zahlungsraum SEPA (Single Euro Payment Area). Darin sind die 28 Mitgliedstaaten der EU zusammengeschlossen sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Mit SEPA wurden gemeinsame Verfahren für nationale und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro eingeführt. Für die Bürger soll es damit unerheblich sein, in welchem Staat in Europa sie ein Konto führen. Sie können zum Beispiel ohne Probleme von einem österreichischen Konto aus Zahlungen für Ihr Ferienhaus in Frankreich begleichen oder sich Ihr Gehalt auf ein ausländisches Konto überweisen lassen.