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Jahresausgleich
 
24.02.2017

Jahresausgleich Vom Finanzamt kommt ab heuer automatisch Geld zurück

Von Gerald Stefan
Vielleicht sind Sie einer von einer Million Österreichern, die heuer automatisch vom Finanzamt Geld bekommen: Hier die Regeln für die neue „antragslose Arbeitnehmerveranlagung“.
Jahresausgleich Vom Finanzamt kommt ab heuer automatisch Geld zurück
Für etliche Bürger wird der Jahresausgleich leichter.
Das Problem ist altbekannt, seit heuer wird etwas dagegen getan: Die Österreicher zahlen oft zu viel Lohnsteuer. Der Grund: Bei Ihrem Lohn oder Ihrem Gehalt wird neben dem Sozialversicherungsbeitrag auch die Lohnsteuer von Ihrem Arbeitgeber automatisch einbehalten und ans Finanzamt überwiesen. Ihr Lohnzettel gibt darüber Auskunft. Das Problem: Ihre Lohnsteuer wird auf Basis eines vollen Jahresgehalts berechnet, und liegt daher oft zu hoch.

Wenn Sie zum Beispiel in einem Jahr Zeiten gehabt haben, wo Sie weniger verdient haben – wegen Arbeitslosigkeit, Ausbildung etc. - dann bekommen Sie einiges Geld zurück, wenn Sie das dem Finanzamt im Rahmen eines „Jahresausgleichs“ melden. Dabei können dann auch gleich Steuerabsetzposten wie z.B. Alleinverdienerabsetzbetrag zu Ihren Gunsten berücksichtigt werden.

Für Sie als Arbeitnehmer lohnt sich das, denn so können einige hundert bis tausend Euro vom Fiskus zurückkommen, je nach Gesamteinkommen. Und wer wenig verdient oder schon in Pension ist, bekommt dabei gleich die Negativsteuer vom Fiskus: Er erhält also mehr, als er einzahlt. Bisher musste man dafür einen Antrag stellen, doch seit 2017 kommt der Lohnsteuerausgleich automatisch.

Eine Million Glückliche

Rund eine Million Österreicher, so schätzt das Finanzministerium, werden vom automatischen Lohnsteuerausgleich profitieren. Sie alle werden bis zum Sommer von ihrem Finanzamt einen Brief bekommen, indem ihnen der Geldsegen angekündigt wird. Daran können Sie dann ersehen, ob Sie dazugehören. Wichtig: Dabei wird auch Ihr Bankkonto überprüft, auf dem die Steuerrückzahlung landen soll – achten Sie also darauf, dass das angegebene Konto auch wirklich Ihres ist, sonst geht die Sache schief.
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In manchen Fällen besser selbst

Wichtig ist: Wenn Sie selbständig sind, gilt der automatische Jahresausgleich für Sie nicht, Sie müssen nach wie vor selbst Ihre Einkommensteuererklärung einreichen. Auch wenn Sie selbständige Nebeneinkünfte neben Ihrer unselbständigen Tätigkeit (z.B. durch Vermietung) oder einen lohnsteuerpflichtigen Nebenjob haben, müssen Sie selbst eine Steuererklärung einreichen.

In einigen weiteren Fällen ist es zwar nicht Pflicht, Sie sollten es aber tun:

  • Wenn Sie bei Ihrer Arbeit zusätzliche Ausgaben haben, weil Sie z.B. einen privaten PC, Auto oder sonstige Verkehrsmittel beruflich verwenden bzw. Ausbildungsgebühren tragen müssen. Diese Kosten mindern nämlich Ihr Einkommen und damit auch die Steuer, die Sie darauf bezahlen.
     
  • Eltern sollten darauf achten, dass die Steuererklärung alle nötigen Angaben für Kinderfreibeträge, Kinderbetreuungskosten, usw. enthält.
     
  • Die "antragslose Arbeitnehmerveranlagung" startet nur dann automatisch, wenn Sie bis Ende Juni 2017 keinen freiwilligen Antrag eingereicht haben. Daher gibt es das Geld erst später, als wenn Sie schon vorher freiwillig eingereicht hätten.
Sollten Sie übrigens im Nachhinein draufkommen, dass es Kosten usw. gegeben hätte, die Ihre Steuerlast gesenkt hätten, dann können Sie auch noch bis zu fünf Jahre im Nachhinein eine händische Veranlagung einreichen, auch wenn es inzwischen eine automatische Veranlagung gegeben hat.

Den Geldsegen, der Ihnen heuer vielleicht vom Fiskus ins Haus steht, können Sie natürlich veranlagen: Der Biallo-Festgeld-Vergleich zeigt aktuell bei einer Anlagesumme von 1.000 Euro und einer Bindung von zwölf Monaten beispielsweise die Deniz Bank mit 0,75 Prozent voran, gefolgt von Moneyou und Autobank mit je 0,70 Prozent.

Lese-Tipp: Sollten Sie Ihren Jahresausgleich doch selbst machen, finden Sie hier eine Hilfestellung, wie Sie durch den Steuer-Dschungel kommen.
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