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Mobilitätstrend Sharing
 
20.02.2020

Mobilitätstrend Sharing Teilen statt besitzen

Von Thomas Brummer
Sharing-Angebote als Alternative zu Taxi, eigenem Auto oder als Fortbewegungsmittel im Urlaub – worauf man achten sollte.
Mobilitätstrend Sharing Teilen statt besitzen
Mobilität wird zunehmend "geteilt".
Der Grundgedanke, nützliche Gegenstände miteinander zu teilen, anstatt diese zu besitzen und alleine zu nutzen, hat längst auch im Bereich der Mobilität Einzug gehalten. Das Angebot an Sharing-Möglichkeiten und -Plattformen sowohl für Pkw als auch im Zweirad-Sektor ist so groß wie nie. Neben kommerziellen Anbietern wird auch in Österreich im privaten Bereich immer öfter geteilt – entweder, indem das eigene Fahrzeug Dritten zur Verfügung gestellt wird oder durch die Organisation von Fahrgemeinschaften. Die Vorteile: Man bewegt sich klimafreundlicher und spart im gleichen Atemzug Kosten. Zudem ist man flexibler, etwa in Gegenden, die mit Öffis schlecht angebunden sind oder in Bezug auf die Parkplatzsituation in Großstädten. Wie eine AM.PULS-Umfrage des ÖAMTC zum Thema "Sharing" aufzeigte, kann sich mehr als die Hälfte der befragten 1.578 Nutzer vorstellen, öffentliche Verkehrsmittel zumindest teilweise durch entsprechende Angebote zu ersetzen – beim Auto sind das immerhin 41 Prozent, beim Fahrrad 37 Prozent. Gründe, die den Nutzern zufolge für Sharing Angebote sprechen, sind Flexibilität (37%), wenig Aufwand (33 %), geringe Kosten und einfache Nutzung (je 32 %).
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Technischen Zustand, etwaige Versicherungen, Parksituation checken

Bevor man das nächste Auto, den E-Tretroller oder ein Fahrrad für kurze Zeit über einen Sharing-Anbieter anmietet, gilt es den ein oder anderen rechtlichen Fallstrick zu vermeiden. Der Mobilitätsclub empfiehlt bei der Nutzung von Sharing-Angeboten auf folgende Punkte zu achten:
  • Technischer Zustand: Auch als Sharing-Nutzer ist man für das geliehene Fahrzeug und seinen Zustand verantwortlich, unabhängig davon, wie lange man es verwendet. Darum wird vor der Abfahrt ein Rundgang empfohlen, bei dem man auf äußerlich sichtbare Mängel und Schäden achten sollte. Ist bspw. keine Prüfplakette nach §57a vorhanden, fehlen Winterreifen, hat das Sharing-Fahrrad keine Lichter mehr, sieht der E-Tretroller so aus, als würde er demnächst auseinanderfallen o.ä., sollte man besser gar nicht erst ein- oder aufsteigen. Wenn Mängel erst nach der Anmietung auffallen, weil man z. B. während der Fahrt erst bemerkt, ob alle Lichter funktionieren, sollte man die Miete schnellstmöglich beenden und den Anbieter kontaktieren.
  • Panne oder Unfall: Eine Sichtüberprüfung des Fahrzeuges schützt natürlich nicht vor einer etwaigen Panne oder gar einem Unfall. Was in einem solchen Fall zu tun ist, wer zu informieren und ob bzw. welche Kosten entstehen, kann man den Nutzungsbedingungen entnehmen. Unabhängig davon ist auch im Falle eines Unfalles mit einem Sharing-Fahrzeug immer die Polizei zu verständigen. Weiters sollte man immer an die entsprechende Dokumentation denken.
  • Versicherung und Strafen: Kommt es zu einem Schaden, stellt sich häufig die Frage nach der Übernahme der Kosten. Daher ist es wichtig, bereits vor der ersten Anmietung bei einem Anbieter die Versicherungsbedingungen zu prüfen – insbesondere etwaige Selbstbehalte und die Frage, wer wofür konkret haftet, ist wichtig. Gleiches gilt für mögliche Verkehrsstrafen oder gar die Abschleppung eines Fahrzeuges. In der Regel sind diese Kosten vom Sharing-Nutzer selbst zu begleichen.
  • Parken: Im Falle von kommerziellen Sharing-Angeboten unterscheidet man im Wesentlichen zwei Parkmodelle: stellplatzgebunden und "free floating". Während beim ersten Modell klar ist, wo man sein Leihfahrzeug abstellen darf, trügt der Begriff "free floating" ein wenig. Denn "free" steht in diesem Fall nicht automatisch dafür, überall parken zu dürfen. Einerseits gelten je nach Sharing-Angebot verschiedene klar definierte Geschäftsgebiete, in denen man sich befinden muss, ehe man die Miete beenden und das Fahrzeug abstellen darf. Andererseits gelten auch beim "free floating"-Modell die jeweiligen Bestimmungen vor Ort, bspw. darf man in Wien keinesfalls Anrainerparkplätze o.ä. blockieren oder das E-Moped und Tretroller nicht auf jedem Gehsteig parken.
  • Tanken/Laden: Wenn man sein privates Auto auch anderen Fahrern zur Verfügung stellen möchte, sollte man schriftlich festhalten, von wem das Fahrzeug betankt oder die Batterie geladen wird – über den Mobilitätsclub kann man entsprechende Checklisten und Musterverträge beziehen. Beim kommerziellen Sharing sorgt in der Regel der Anbieter für einen vollen Tank bzw. die geladene Batterie. Wie und vor allem wo man das Fahrzeug im Bedarfsfall betankt oder die Batterie lädt, lässt sich üblicherweise den Geschäftsbedingungen entnehmen oder telefonisch beim Anbieter erfragen.
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Foto: Severin Wurnig / ÖAMTC ID:5173
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