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Taschengeld
 
23.08.2013

Taschengeld Was Eltern und Kinder wissen sollten

Von Erwin J. Frasl und Wolfgang Walter
Durch Taschengeld können Kinder erste Erfahrungen im Umgang mit Geld lernen. Aber nur, wenn auch die Eltern dabei wichtige Spielregeln beachten.
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Taschengeld - eigene Wünsche selbst erfüllen
Wenn in der Familie über Taschengeld gesprochen wird, ist es nützlich, ein paar grundsätzliche Überlegungen zu beachten: Notwendige Anschaffungen wie Schulmaterialien, Schul-Essen, Bekleidung oder Fahrgeld sollten nicht Bestandteil vom Taschengeld sein, raten die Raiffeisenbanken der Region Weinviertel West in Niederösterreich. Denn damit verliert  das Taschengeld seinen ursprünglichen Sinn. Taschengeld sollte für individuelle und besondere Wünsche der Kinder, wie zum Beispiel Spielsachen, Bücher, CDs, besondere Sport-, Spiel- und Freizeitaktivitäten, zusätzliche Süßigkeiten (Eis und Getränke) sowie Sonderwünsche bei Bekleidung genützt werden können.

In der Familie über Geld sprechen

Damit Kinder die finanziellen Möglichkeiten der Eltern besser einschätzen können, ist es natürlich besonders wichtig, dass Eltern mit ihren Kindern möglichst offen über die finanziellen Verhältnisse der Familie und ihres Haushaltsbudgets reden. Denn das jeweilige Taschengeld muss sich ja an den finanziellen Möglichkeiten der Familie orientieren. Das ist für Eltern nicht gerade einfach. Denn die Bandbreite der Einkommen privater Haushalte ist groß und reicht von Mindesteinkommen bis zu den Spitzengehältern von Führungskräften.

Aber auch für Haushalte mit nur geringem Einkommen oder gar Schulden ist eine Taschengeldregelung durchaus sinnvoll. Denn Eltern können mit der regelmäßigen Geldausgabe an ihre Kinder viel besser und übersichtlicher wirtschaften als mit häufigen Ausgaben zwischendurch, so die Raiffeisenbanken der Region Weinviertel West. Schwierig für Eltern und ihre Kinder ist es natürlich dann, wenn die finanzielle Lage der Eltern es nicht erlaubt, ihren Kindern überhaupt Taschengeld zu geben oder wenn das Taschengeld unter den Orientierungswerten für Taschengeld bleiben muss.

Für jene Kinder, die schon Taschengeld erhalten, bieten die Raiffeisenbanken auch Taschengeldkonten an, die auch Kinder unter 14 Jahren eröffnen können. Dazu ist allerdings die Zustimmung der Eltern notwendig, die natürlich auch regeln müssen, wie über das
Konto verfügt werden soll.

Taschengeld - Orientierungswerte für Eltern und Kinder
Alter von Kindern bzw. Jugendlichen Taschengeld (wöchentlich bzw. monatlich)
Unter sechs Jahren 0,50 Euro wöchentlich
Sechs bis sieben Jahre 1,50 Euro wöchentlich
Acht bis neun Jahre 2,0 Euro wöchentlich
Zehn Jahre 12,50 Euro monatlich
Zwölf Jahre 17,50 Euro monatlich
15 Jahre 25,00 Euro monatlich
16 Jahre 30,00 Euro monatlich
17 Jahre 40 Euro monatlich
18 Jahre 60 Euro monatlich

Quelle: Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

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