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Gemeinschaftskonto
 
14.05.2015

Gemeinschaftskonto Das müssen Sie wissen

Von Erwin J. Frasl
Ein Gemeinschaftskonto kann für Partner, egal ob beruflich oder privat, durchaus Sinn machen. Konsumenten sollten dabei allerdings einiges beachten.
Gemeinschaftskonto Das müssen Sie wissen
Ein Gemeinschaftskonto kann durchaus sinnvoll sein

Gemeinschaftskonto: Die Spielregeln für das "Und-Konto"

Ein Gemeinschaftskonto ist entweder ein "Und-Konto" oder ein "Oder-Konto". Wenn sich zwei oder mehrere Personen für ein Und-Konto entscheiden, dann können Transaktionen nur mehr gemeinsam durchgeführt werden. Den Kontoinhabern gibt es dabei die Sicherheit, dass Geld vom Gemeinschaftskonto nicht missbräuchlich abgehoben werden kann und sie jederzeit die Kontrolle über alle Vorgänge haben.

Gleichzeitig kann es umständlich sein, wenn alle Unterschriften zuerst gesammelt werden müssen oder die Zustimmung zu bestimmten Abhebungen immer wieder neu ausdiskutiert werden muss. Problematisch wird es auch, wenn einer der Partner beispielsweise stirbt. Dann heißt es in den meisten Fällen darauf warten, bis der Nachlass abgewickelt ist.

Internetbanking: Probleme beim Gemeinschaftskonto?

Ein großer Nachteil des Und-Kontos zeigt sich auch beim Internetbanking. Entweder es stimmen alle Kontoinhaber der Erteilung der Online-Banking-Berechtigung an einen Kontoinhaber zu – oder es können über Internet keine Transaktionen durchgeführt werden. Online-Aktivitäten beschränken sich dann auf die Abfrage des Kontostands.

Top-Girokonten

Bankname
Kontoname
Kontoführung
Prämie
Guthabenzins
Dispozins
 

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0,00
Gratis Gehaltskonto
0,00 %
6,80 %

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0,00
40 € Startbonus
0,01 %
7,75 %

N26 Girokonto
0,00
keine
0,00 %
8,90 %
Vergleich anzeigen: Girokonto
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Gemeinschaftskonto: Das gilt für das "Oder-Konto"

Beim "Oder-Konto" darf jeder Kontoinhaber einzeln über das Konto verfügen. Ohne den oder die anderen zu informieren kann er Überweisungen machen, das Konto überziehen, usw. Dass dies Vertrauen voraussetzt, ist klar. Dafür ist man flexibel – in der heutigen Zeit ein nicht zu vernachlässigender Faktor. Möglichkeiten zur Absicherung gibt es unterschiedlicher Art – etwa erst gar keinen Überziehungsrahmen oder Verfügungshöhen für jeden einzeln Kontoberechtigten zu vereinbaren.

Haftung: Beim Gemeinschaftskonto unbedingt bedenken

Eines haben aber beide Kontovarianten gemein: Jeder haftet voll für die Verbindlichkeiten auf dem Konto. Wer also nicht unbedingt ein Gemeinschaftskonto braucht, ist wahrscheinlich mit einem eigenen Giro- oder Kreditkonto besser beraten, rät Andrea Fleischhacker von der ING-Diba Direktbank Austria.

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