Auch deutsche Privatanleger die ihren „Notgroschen“ in der Schweiz angelegt und in Deutschland ordentlich versteuert haben, könnten jetzt Ansprüche auf Rückerstattung der Vertriebsprovisionen, geltend machen. Diese auch Retrozessionen genannten Rückzahlungen sind dann berechtigt, wenn die Bank auf Grund einer Vermögensverwaltungsvollmacht mit eigenen Produkten (z.B. von Konzerngesellschaften) oder Produkten von Drittanbietern (z.B. Fondsgesellschaften) gearbeitet hat.
Für den Privatmann ist das jedoch nicht ganz einfach. Denn das schweizerische Bundesgericht hat sich aus „verfahrensrechtlichen Gründen“ nicht mit der Frage auseinandergesetzt, bis zu welcher Höhe eine Bank Auslagenersatz gegenrechnen kann. Dies birgt für den Kleinanleger in der Praxis ein finanzielles Risiko. Und genau das machen sich die Banken zu nutze. „Der Einzelne wird mit seinem vergleichsweise geringen Anspruch von der Bank nicht ernst genommen. Die Banken wimmeln diese Kunden entweder ab, oder machen ihnen ein Angebot, das weit unter dem liegt was sie tatsächlich beanspruchen könnten“, sagt Herbert Notz, Direktor der De iure AG in Zürich. Die De iure AG bietet deshalb Betroffenen professionelle Hilfe an bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Rückerstattung von Retrozessionen von schweizerischen Banken.
Tipp: Die De iure AG bietet
über www.biallo.at einen kostenlosen Check an. Er liefert einen ersten Anhaltspunkt dafür, ob es sich für den Einzelnen lohnt, Ansprüche auf Rückerstattung der Retrozessionen bei seiner schweizerischen Bank geltend zu machen.