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Geldanlage in der Schweiz
 
08.10.2013

Geldanlage in der Schweiz Kleinanleger können Geld zurückfordern

Von Horst Biallo
Wer als Österreicher in den letzten zehn Jahren Geld legal in der Schweiz angelegt und versteuert hat, dem müssen UBS und Co. Vertriebsprovisionen zurückzahlen.
Geldanlage in der Schweiz Auch österreichische Kleinanleger können Geld zurückfordern Finanzportal Biallo.at
Auch viele Österreicher haben in der Schweiz Bankkonten
Wie viele österreichische Bürger ganz legal ein Konto in der Schweiz unterhalten, darüber gehen die Schätzungen weit auseinander. Es dürften jedoch mehrere Tausend sein. Die allermeisten davon, die in Fonds oder Anleihen investiert sind, haben nun einen Anspruch auf Rückerstattung von Vertriebsprovisionen. Denn Banken wie UBS, Bank Julius Bär oder Credit Suisse und einige andere haben für ihre Kunden solche Provisionen einkassiert. Bis heute wissen die meisten deutschen Kunden davon nichts.

Zum Hintergrund: Ein Entscheid des schweizerischen Bundesgerichtes vom 30. Oktober 2012 (Urteil 4 A 127/2012) hat die dortige Bankenwelt in helle Aufregung versetzt. Was seit einem ersten Gerichtsentscheid aus dem Jahr 2006 zunächst nur ein Problem für externe Vermögensverwalter zu sein schien, wurde jetzt plötzlich auch für Banken relevant. Vertriebsprovisionen, die einer Bank aus dem Kauf von Finanzprodukten zugeflossen sind, gehören dem Kunden. In dem genannten Urteil hat das Schweizer Bundesgericht gegen die UBS und für den Bankkunden entschieden.

Banken mussten Kunden über die Provisionen informieren

Bei den Banken löste dieses Urteil hektische Aktivitäten aus. Es wurden eiligst Rückstellungen für den Fall gebildet, dass eine Welle von Erstattungsansprüchen auf die Institute zukommt. Darüber hinaus hat die schweizerische Finanzmarktaufsicht (Finma) bereits im November 2012 die Banken aufgefordert, alle Vergütungen an die Aufsichtsbehörde zu melden, die sie aus der Vermittlung von Finanzanlagegeschäften in den letzten zehn Jahren vereinnahmt haben. Zudem sollten die Banken alle potentiell betroffenen Kunden über die Entscheidung des Bundesgerichtes informieren. Ob die Geldhäuser dies wirklich getan haben, darf stark bezweifelt werden.

Wie viel Geld können Kunden zurückbekommen? Dafür ein Rechenbeispiel: Bei einem Anlagebetrag von 50.000 Euro und Investitionen in Obligationen, Immobilienfonds oder strukturierte Produkte, konnte eine Bank bei geschickter mehrmaliger Umschichtung im Laufe von zehn Jahren bis zu 10.000 Euro an Vertriebsprovisionen zusätzlich erwirtschaften. Genau diese Summe steht den Bankkunden zu, gleich ob sie aus der Schweiz, Österreich oder Deutschland stammen.
Auch deutsche Privatanleger die ihren „Notgroschen“ in der Schweiz angelegt und in Deutschland ordentlich versteuert haben, könnten jetzt Ansprüche auf Rückerstattung der Vertriebsprovisionen, geltend machen. Diese auch Retrozessionen genannten Rückzahlungen sind dann berechtigt, wenn die Bank auf Grund einer Vermögensverwaltungsvollmacht mit eigenen Produkten (z.B. von Konzerngesellschaften) oder Produkten von Drittanbietern (z.B. Fondsgesellschaften) gearbeitet hat.

Für den Privatmann ist das jedoch nicht ganz einfach. Denn das schweizerische Bundesgericht hat sich aus „verfahrensrechtlichen Gründen“ nicht mit der Frage auseinandergesetzt, bis zu welcher Höhe eine Bank Auslagenersatz gegenrechnen kann. Dies birgt für den Kleinanleger in der Praxis ein finanzielles Risiko. Und genau das machen sich die Banken zu nutze. „Der Einzelne wird mit seinem vergleichsweise geringen Anspruch von der Bank nicht ernst genommen. Die Banken wimmeln diese Kunden entweder ab, oder machen ihnen ein Angebot, das weit unter dem liegt was sie tatsächlich beanspruchen könnten“, sagt Herbert Notz, Direktor der De iure AG in Zürich. Die De iure AG bietet deshalb Betroffenen professionelle Hilfe an bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Rückerstattung von Retrozessionen von schweizerischen Banken.

Tipp: Die De iure AG bietet über www.biallo.at einen kostenlosen Check an. Er liefert einen ersten Anhaltspunkt dafür, ob es sich für den Einzelnen lohnt, Ansprüche auf Rückerstattung der Retrozessionen bei seiner schweizerischen Bank geltend zu machen.
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