Vergleich mit Anlagen, die KESt-pflichtig sind
Das Produkt ist ab einer Mindesteinzahlung von 2.000 Euro abschließbar. Die Laufzeit beträgt 15 Jahre und berücksichtigt somit bereits die seit 01. Jänner 2011 geltenden Vorgaben des Gesetzgebers. Die vereinbarte Mindestauszahlung beträgt 173,72 Prozent auf den Nettobeitrag (Beitrag ohne Berücksichtigung der vierprozentigen Versicherungssteuer). Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Entwicklung von 3,75 Prozent, im Vergleich dazu müsste bei einer KESt-pflichtigen Veranlagung ein jährlicher Ertrag von fünf Prozent erwirtschaftet werden.
So läuft der Inflationsschutz
Zusätzlich profitiert der Anleger vom vereinbarten Inflationsschutz: Überschreitet der durch den Inflationsindex aufgewertete Nettobeitrag die vereinbarte Mindestauszahlung, so wird jeweils der höhere Betrag ausbezahlt. Somit hat der Kunde die Sicherheit, dass die Kaufkraftleistung erhalten bleibt. Gewährleistet wird dies durch den zugrundeliegenden Inflationsindex HVPI (das heisst, den harmonisierten Verbraucherpreisindex des Euroraumes, exklusive Tabakwaren). Der Einmalerlag kann bis spätestens 20.3.2011 gezeichnet werden.