So funktioniert der Inflationsschutz
Sollte die durchschnittliche Inflation in den nächsten 15 Jahren gemessen am harmonisierten Verbraucherpreisindex – exkl. Tabakwaren – des Euroraumes (HVPI) auf über 5,1 Prozent p.a. steigen, wird durch den inkludierten Inflationsschutz die Verzinsung der Sparprämie entsprechend angepasst und dieser höhere Wert ausbezahlt.
Flexible Entnahmemöglichkeit
Bereits nach dem vollendeten fünften Jahr kann der Helvetia ZinsInvest Plus-Kunde zum jeweils aktuellen Kurs eine einmalige Entnahme von bis zu 25 Prozent der Versicherungssumme im Erlebensfall (vereinbarte Mindestauszahlung) tätigen – und dies ohne Stornoabschläge und Nachversteuerung. Werner Panhauser, Vertriebsvorstand der Helvetia: „Das Sparbuch verliert an Beliebtheit wie aus aktuellen Umfragen hervorgeht. Nicht zuletzt aufgrund der derzeitigen sehr niedrigen Verzinsung auf des Österreichers liebstes Buch, suchen daher selbst sehr konservative Anleger nach anderen Anlageprodukten. Wir wissen aber, dass Herr und Frau Österreicher gerne auf ihr Geld flexibel zugreifen möchten. Mit unserem neuen ZinsInvest Plus bieten wir unseren Kunden daher genau diese drei Aspekte.
Mindestprämie beträgt 2000 Euro
Die Mindestprämie für den Helvetia ZinsInvest Plus beträgt 2.000 Euro. Helvetia ZinsInvest Plus kann bis zum 70. Lebensjahr abgeschlossen werden. Das in den Helvetia ZinsInvest Plus veranlagte Geld ist von Kapitalertrags-, Einkommen-, Spekulations- und Substanzgewinnsteuer befreit. Die Auflage ist streng limitiert – es besteht die Möglichkeit eines vorzeitigen Zeichnungsendes.
Absicherung der Hinterbliebenen im Ablebensfall
Der Ablebensschutz, der ohne Risikoprüfung gegeben ist, sorgt im Todesfall für eine Absicherung der Hinterbliebenen. Diese erhalten 105 Prozent des jeweils aktuellen Veranlagungswertes, mindestens jedoch die Nettoprämie (Prämie ohne Versicherungssteuer).
Einbezahlte Prämie |
Mindestauszahlung nach 15 Jahren |
2.000 Euro | 3.559 Euro |
5.000 Euro | 8.898 Euro |
7.500 Euro | 13.348 Euro |
10.000 Euro | 17.797 Euro |
Verzinsung auf die Sparprämie | 5,1 %* |
* ergibt 3,92 % p.a. auf die einbezahlte Prämie – das entspricht einer KESt-pflichtigen Veranlagung von 5,22 % p.a.