Was ist abgesichert?
Eine Wohngebäudeversicherung für Haus- und Wohnungseigentümer sichert das Gebäude in seinen festen Bestandteilen ab: Schäden am Dach, an den Wänden, am Boden, den Decken, an Fenstern oder Türen werden übernommen. Die Police ersetzt die Reparatur- oder Wiederaufbaukosten. Sie besteht aus verschiedenen Elementen: Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser sind normalerweise abgesichert. Eine zusätzliche Elementarschadenversicherung leistet bei Naturkatastrophen.
Verbraucher, die bislang noch keine Police hatten, jetzt aber Schäden durch das Hochwasser zu beklagen haben, sind Pechvögel. Denn nicht nur bleiben sie jetzt auf den Kosten ihrer Schäden sitzen, sondern auch in Zukunft kann ihnen eine Police nicht helfen. Denn kaum ein Unternehmen wird den Risikoschutz übernehmen, wenn man in den letzten Jahren einen Elementarschaden gemeldet hat. Deshalb gilt: Lieber rechtzeitig handeln und eine Police abschließen, bevor es zu spät ist.
Auf welche Extras kommt es an?
Weil es die Elementarschadenpolice meist nur als Zusatzpolice zur Wohngebäudeversicherung gibt, ist es wichtig, auch bei der Wohngebäudepolice auf gute Versicherungsbedingungen zu achten. Die Absicherung der groben Fahrlässigkeit ist eines der wichtigsten Extras. Klassisches Beispiel: Der Adventskranz, der unbeobachtet ist und einen Brand auslöst. Schließt die Versicherung die grobe Fahrlässigkeit aus, geht der Versicherungsnehmer in diesem Fall leer aus. „Auch die Leistungshöhe darf keinesfalls limitiert sein“, sagt Boss. Das ist in den Policen häufig bei Überspannungsschäden durch Blitzschlag der Fall. Und natürlich sind in der Police Risikoausschlüsse zu vermeiden. Überschwemmungs- und Hochwasserabsicherung im Elementarschadenschutz sind ein Muss.