Sämtliche Unfälle, die auf dem Weg zur oder von der Arbeit oder direkt am Arbeitsplatz passieren, sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Betroffene können dann mit einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension rechnen.
Aber: Gerade Jüngere, die noch nicht lange im Beruf stehen, erhalten über die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel nur eine relativ geringe Rente, die oft weit unter dem bislang erzielten Einkommen liegt. Im Ernstfall kann auch hier schnell eine Versorgungslücke entstehen. Auch Schüler und Studenten sind, bei Unfällen in der Schule oder dem Campus bzw. auf dem Weg dorthin oder zurück, über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Aber: Kleinere Kinder, Pensionisten und nicht erwerbstätige Ehepartner sind über die gesetzliche Unfallversicherung nicht versichert. Bei einem Unfall haben sie entsprechend auch keinerlei Anspruch auf Leistungen.
Fast Dreiviertel aller Unfälle in Österreich ereignen sich nicht in der Arbeit, der Schule oder der Universität, sondern in der Freizeit, im Sport oder zu Hause. All diese Unfälle sind nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Deshalb ist es im Grunde für jeden sinnvoll, sich zusätzlich noch über eine private Unfallversicherung abzusichern. Vor allem vor dem Hintergrund, dass sich, laut Arbeiterkammer Oberösterreich, 70 Prozent der Unfälle mit Invaliditätsfolgen gerade in den drei letztgenannten Bereichen ereignen.
Eine private Unfallversicherung leistet grundsätzlich bei jedem Unfall – egal, ob er in der Arbeit, der Freizeit, beim Sport oder im Haushalt passiert. In welcher Höhe und in welcher Form die Versicherung leistet, hängt davon ab, welchen Versicherungsumfang Sie bei Vertragsabschluss festgelegt haben. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die Sie einzeln wählen oder auch miteinander kombinieren können:
Für den Fall, dass Sie durch einen Unfall andauernd invalid bleiben, können Sie als Absicherung die Zahlung einer einmaligen Geldsumme wählen. Die Höhe dieser sogenannten Kapitalleistung, richtet sich dabei nach der von Ihnen vorher frei gewählten Versicherungssumme, nach dem vereinbarten Tarif sowie nach der Höhe des eingetretenen Invaliditätsgrades. Als groben Richtwert, sollten 30-Jährige etwa das Sechsfache ihres Jahresgehaltes als Versicherungssumme ansetzen, 40-Jährige etwa das Fünffache.
Alternativ oder ergänzend können Sie bei dauernder Invalidität nach einem Unfall, auch die Zahlung einer monatlichen Unfallrente vereinbaren. Die Höhe dieser Unfallrente sollte sich mindestens an der Höhe Ihres aktuellen Nettoeinkommens orientieren.
Sie können auch mögliche Geldforderungen aufgrund von Heil-, Bergungs- und Rückholkosten absichern. Darin sind dann in der Regel auch Hubschrauberbergekosten und die Kosten einer eventuell erforderlichen kosmetischen Operation mit eingeschlossen.
Für jeden Tag, den Sie nach einem Unfall in einer stationären Heilbehandlung verbringen, erhalten Sie bei dieser Option einen vorher vereinbarten Geldbetrag.
Hier bekommen Sie für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall eine vorher vereinbarte Summe.
Wenn Sie vor allem Ihre Hinterbliebenen für den Fall Ihres Todes durch einen Unfall absichern möchten, können Sie auch dies extra vereinbaren. Bei Ihrem Unfalltod wird dann, der von Ihnen vorher genannten Person, eine von Ihnen festgelegte Geldsumme ausbezahlt.
Bevor Sie sich für eine private Unfallversicherung entscheiden, sollten Sie immer erst festlegen, welche Leistungsoptionen Sie genau benötigen. Jetzt heißt es vergleichen, vergleichen, vergleichen. Denn von Gesellschaft zu Gesellschaft sind oft gewaltige Preisunterschiede drin. Welcher Anbieter, das für Sie günstigste Produkt bereithält, können Sie jetzt ganz einfach, kostenlos und anonym mit dem Biallo.at-Versicherungsvergleichsrechner herausfinden.