1.Bei der Planung der Reise ist zu überlegen, ob eine von einem Reiseveranstalter organisierte „Pauschalreise“ gebucht werden soll, oder ob die einzelnen Leistungen – vor allem Flug und Hotelunterkunft – direkt, etwa über das Internet, gebucht, werden. Bei einer Pauschalreise haftet der Reiseveranstalter für die einzelnen Leistungen, etwa dass der Flug planmäßig stattfindet oder dass die Hotelleistung in der vereinbarten Qualität zur Verfügung steht. Bei Direktbuchungen muss sich der Kunde bei Problemen selbst mit den einzelnen, oft im Ausland ansässigen Leistungsträgern auseinandersetzen. Die Notwendigkeit einer Reiseversicherung ist in beiden Fällen gegeben. Sie betrifft vor allem den persönlichen Bereich wie Unfall- und Krankenversicherung, Reisegepäcksversicherung, Stornoversicherung etc. Bei Pauschalreisen wird ihr Abschluss in der Regel bei der Buchung angeboten, bei der Eigenorganisation muss man sich selbst aktiv darum bemühen und bei einer Versicherungsgesellschaft wie die Europäische Reiseversicherung vornehmen.
2.Es gibt viele Gründe, die das Stornieren einer gebuchten Reise notwendig machen können, insbesondere plötzliche Erkrankung oder Notfälle im persönlichen Bereich. Um die bis zu 100 Prozent des Reisepreises reichenden Stornogebühren abzudecken, ist es empfehlenswert, eine Stornoversicherung mit der Buchung abzuschließen.
3.Kreditkarten sind vorrangig ein Zahlungsmittel, damit verbundene Versicherungen sind nur eine Zusatzleistung und decken Risiken nur mit Einschränkungen ab. Meist sind sie nur für den Karteninhaber und nicht für Familienmitglieder wirksam, oft sind sie an Bedingungen wie die Benützung der Karte für Zahlungen verbunden. Zu beachten ist auch, welche Risiken bis zu welcher Höhe tatsächlich abgesichert werden.
4.Das größte Reiserisiko, nämlich eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall während der Reise, ist mit der e-Card nur in Österreich wirklich abgedeckt. Akzeptiert müsste sie auch in allen EU-Mitgliedsländern werden, allerdings nur in öffentlichen Krankenhäusern, die gerade in Urlaubsgebieten selten zur Verfügung stehen. Die Sozialversicherung vergütet nur einen Bruchteil der von Privatspitälern und Ärzten verrechneten Kosten. Außerhalb der EU ist die e-Card nicht einsetzbar. Die Kosten für eine Rückholung in die Heimat – etwa per Ambulanzjet – sind ohne private Reiseversicherung in keinem Fall, auch nicht innerhalb der EU, gedeckt.
5.Vor dem Abschluss einer Reiseversicherung ist auf ausreichend hohe Versicherungssummen und allfällige Versicherungsausschlüsse zu achten, die nicht bei allen Versicherungsunternehmen gleich sind. Das kann ein Altersausschluss sein und Schadensfälle in Verbindung mit Terroranschlägen oder Naturkatastrophen ebenso betreffen, wie die Ausübung bestimmter Sportarten.
6.Auch beim Urlaub in Österreich kann es Probleme geben, die nur über eine Reiseversicherung abgesichert werden können, etwa Reiseverzögerungen durch Naturereignisse wie Lawinen oder Überschwemmungen, Stornokosten für einen gebuchten Hotelaufenthalt oder Such- und Bergungskosten (z.B. nach einem Skiunfall) mit anschließendem Transport ins Krankenhaus, die von der Sozialversicherung nur in ganz bestimmten Fällen vergütet werden.
7.Für „Vielreisende“ ist eine Jahresreiseversicherung empfehlenswert, die alle Reisen innerhalb eines Jahres absichert, im Inland ebenso wie im Ausland.
8.Geschäfts- und Dienstreisen sind durch die üblichen Reiseversicherungen nicht in vollem Umfang abgesichert. Eine spezielle Versicherung ist nicht zuletzt im Interesse des Dienstgebers empfehlenswert, der für fast alles haftet, was seinem Dienstnehmer auf einer Geschäftsreise zustoßen kann.
9.Leistungsfähige Versicherungsunternehmen bieten im Zuge eines Notfalldienstes auch Assistenzleistungen vor Ort an, etwa Hilfe bei der Suche nach einem Krankenhaus oder Arzt, bei der Wiederbeschaffung von Dokumenten, bei der Beschaffung eines Dolmetschers oder Anwaltes oder einem nötigen Vorschuss bei Diebstahl von Zahlungsmitteln. Die Europäische garantiert zudem bei Spitalsaufenthalten die Rückholung nach Österreich binnen drei Tagen auf eigenen Wunsch auch ohne medizinische Notwendigkeit.
10. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte auch die allgemeinen Versicherungsbedingungen - das „Kleingedruckte“ – beachten. Es gibt hier erhebliche Unterschiede.