Seit 15. Juni reicht eine Eintragung des Kindes im Pass der Eltern nicht mehr aus. Seither benötigt jedes Kind bei einer Reise ins Ausland ein eigenes Reisedokument. Doch was für Kinder gilt, hat seine Gültigkeit für Erwachsene erst recht – und zwar auch im EU-Ausland, sagt ÖAMTC-Reiseexpertin Silvie Bergant.
Rund um das Thema Reisepass und Personalausweis gibt es zahlreiche Irrtümer – hier die zehn häufigsten.
1. "Reisende innerhalb der Europäischen Union brauchen keine Reisedokumente mehr."
Falsch: Auch wer innerhalb der EU unterwegs ist, muss sich immer und überall mit einem Reisepass oder einem gültigen Personalausweis ausweisen können. Ob ein Staat Schengen-Mitglied ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
2. "Der Führerschein genügt als Reisedokument."
Falsch: Ein nationaler Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Dies sind nur Reisepass und Personalausweis.
3. "Mit einem gültigen Personalausweis darf man in jedes Land einreisen."
Falsch: Aktuell akzeptieren 36 europäische Staaten den Personalausweis als Reisedokument. Reisende außerhalb Europas benötigen einen Reisepass. Zusätzlich muss natürlich auf die jeweiligen Einreise-Bestimmungen wie etwa Visapflicht oder die erforderliche Restgültigkeit des Passes Rücksicht genommen werden.
4. "Man kann überall mit einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen Reisepass einreisen."
Falsch: Ein derartiges Abkommen mit Österreich haben nur folgende Länder: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Portugal, San Marino, die Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn. Die ÖAMTC-Reiseexpertin Bergant rät grundsätzlich bei Flugreisen zur Vorsicht. Denn aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Fluglinien kann Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden.
5. "Ein Personalausweis darf abgelaufen sein."
Falsch: Ein Personalausweis muss immer gültig sein.
6. "Mit einem Notpass kann man problemlos reisen."
Falsch: Der Notpass wird nur zu bestimmten Anlässen (z. B. Verlust,
Diebstahl) ausgestellt und ist für einen begrenzten Zeitraum gültig. In einigen Ländern wie etwa der Türkei oder den USA gelten zudem Sonderbestimmungen. Der ÖAMTC empfiehlt daher bei den Vertretungsbehörden des Reiselandes nachzufragen, ob die Einreise mit einem österreichischen Notpass möglich ist und welche Bestimmungen zu berücksichtigen sind.
7. "Weil Großbritannien und Irland zur EU gehören, werden Reisedokumente beim Grenzübertritt nicht kontrolliert."
Falsch: Beide Länder gehören zwar der EU an, aber nicht dem Schengen-Raum, daher gibt es auch Grenzkontrollen.
8. "Bei einem Kurzurlaub ins Nachbarland brauche ich keinen Ausweis."
Falsch: Zwar gehören alle Nachbarländer Österreichs dem Schengen-Raum an, dennoch kann immer und überall ein Pass oder Personalausweis verlangt werden.
9. "Bei Mitnahme des Haustieres in den Urlaub gibt es nichts, das zu beachten ist."
Falsch: Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis, der beim Tierarzt erhältlich ist.
10. "Wenn Kinder mit Großeltern, anderen Verwandten oder Bekannten auf Urlaub fahren, reicht der Kinderreisepass."
Häufig falsch: Reisen Minderjährige mit anderen Begleitpersonen als ihren Erziehungsberechtigten oder alleine ins Ausland, ist es ratsam, eine Einverständniserklärung der Eltern mitzuführen, um möglichen Schwierigkeiten vorzubeugen.
Weitere Infos: www.oeamtc.at