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Krankheit während des Urlaubs
 
16.07.2010

Krankheit während des Urlaubs Was Sie über Ihre Krankenversicherung wissen müssen

Von Erwin J. Frasl
Sie freuen sich schon auf Ihren Urlaub? Dann sollten Sie auch daran denken, dass Sie während Ihres Urlaubs krank werden könnten – und was Sie in diesem Zusammenhang über Ihre Krankenversicherung wissen müssen. Hier das Wichtigste.
Im Inland wie im EU-Ausland gilt: Im Krankheitsfall immer klären, ob Sie sich von einem Vertragsarzt oder einem Wahlarzt behandeln lassen. Für Österreicher, die im Inland urlauben, gilt die E-Card. „Aber auch im Inland sollte man vor der Behandlung fragen, ob man in einer Privatordination gelandet ist oder in einer mit Kassenvertrag“, rät Mag. Josef Fraunbaum, Sozialrechtsexperte der Arbeiterkammer Niederösterreich. Denn auch bei Privatbehandlung im Inland bekommt man von der Krankenkasse 80 Prozent der Kosten des österreichischen Tarifes zurück und dieser entspricht nicht unbedingt dem, was ein Arzt unter Umständen verlangt. Alle Alarmglocken sollten läuten, wenn ein Vertragsarzt „zusätzlich" eine Rechnung ausstellt. In diesem Fall sollte man unbedingt eine nachvollziehbare Erklärung verlangen, weil es in den seltensten Fällen eine Rückerstattung gibt. Wenn möglich, sollte man überdies Auskunft über die Höhe der Kosten im Vorhinein verlangen, so Fraunbaum.
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Das gilt im EU-Ausland

Die E-Card der Krankenkasse ist gleichzeitig die Europäische Krankenversicherungskarte und gilt bei allen Vertragsärzten und Vertragskrankenhäusern in den EU- und EWR-Ländern (z. B. Norwegen) sowie in der Schweiz. Die österreichische E-Card gilt nicht für Privatordinationen und in privaten Krankenanstalten.

Ausland: Urlaubskrankenschein für Türkei, Kroatien, Bosnien, Serbien, Montenegro

Für die Türkei und die Nachfolgestaaten von Jugoslawien ist ein eigener Auslandsbetreuungsschein notwendig, der beim Dienstgeber erhältlich ist.

In allen anderen Ländern muss man die Rechnung selbst bezahlen und bekommt dann 80 Prozent des Kassentarifes, der natürlich von den tatsächlichen Kosten abweichen kann. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich nach einer privaten Reiseversicherung erkundigen

Was Sie im Krankheitsfall selbst bezahlen müssen und was Sie zurückbekommen

Privatärzte und Privatspitäler müssen vorerst selbst bezahlt werden. Gegen Vorlage der Rechnung bekommt man von der Gebietskrankenkasse den Betrag zurück, den man auch in Österreich bei Behandlung durch einen Wahlarzt, eine Wahlärztin, zurückbekommen würde. Der Betrag, den man von der Krankenkasse erhält und der 80 Prozent des österreichischen Tarifes entspricht, kann allerdings erheblich vom tatsächlich bezahlten abweichen.

Bei Reisen außerhalb der EU bzw. der EWR-Länder oder zu kleinen Inseln, auf denen es keine geeigneten Vertragsärzte gibt, empfiehlt sich der Abschluss einer Reiseversicherung, bei der vor allem auf den Deckungsschutz in der Reisekrankenversicherung zu achten ist. Inhaber von Kreditkarten haben unter bestimmten Voraussetzungen diesen Schutz bereits inkludiert.

Fragen Sie am Urlaubsziel gleich nach Vertragsärzten

Reisende können nicht wissen, welche Ärzte in den Urlaubsländern Vertragsärzte der dortigen Sozialversicherung sind und welche nicht. „Deshalb ist es am besten, sich gleich an der Rezeption nach geeigneten Medizinern zu erkundigen“, macht Fraunbaum aufmerksam.

Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Der Europäische Wirtschaftsraum ist 1994 durch ein Abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den sogenannten EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen entstanden. Die EWR-Mitglieder bilden einen gemeinsamen Markt. Vertragsstaaten des EWR sind die 27 EU-Staaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern) sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

Achtung: Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied, sie ist aber durch eine Reihe von bilateralen Verträgen mit der EU verbunden. In vielen Bereichen sind Schweizer Staatsangehörige daher EU-Bürgern gleichgestellt.
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