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Das gilt im EU-Ausland
Die E-Card der Krankenkasse ist gleichzeitig die Europäische Krankenversicherungskarte und gilt bei allen Vertragsärzten und Vertragskrankenhäusern in den EU- und EWR-Ländern (z. B. Norwegen) sowie in der Schweiz. Die österreichische E-Card gilt nicht für Privatordinationen und in privaten Krankenanstalten.
Ausland: Urlaubskrankenschein für Türkei, Kroatien, Bosnien, Serbien, Montenegro
Für die Türkei und die Nachfolgestaaten von Jugoslawien ist ein eigener Auslandsbetreuungsschein notwendig, der beim Dienstgeber erhältlich ist.
In allen anderen Ländern muss man die Rechnung selbst bezahlen und bekommt dann 80 Prozent des Kassentarifes, der natürlich von den tatsächlichen Kosten abweichen kann. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich nach einer privaten Reiseversicherung erkundigen
Was Sie im Krankheitsfall selbst bezahlen müssen und was Sie zurückbekommen
Privatärzte und Privatspitäler müssen vorerst selbst bezahlt werden. Gegen Vorlage der Rechnung bekommt man von der Gebietskrankenkasse den Betrag zurück, den man auch in Österreich bei Behandlung durch einen Wahlarzt, eine Wahlärztin, zurückbekommen würde. Der Betrag, den man von der Krankenkasse erhält und der 80 Prozent des österreichischen Tarifes entspricht, kann allerdings erheblich vom tatsächlich bezahlten abweichen.
Bei Reisen außerhalb der EU bzw. der EWR-Länder oder zu kleinen Inseln, auf denen es keine geeigneten Vertragsärzte gibt, empfiehlt sich der Abschluss einer Reiseversicherung, bei der vor allem auf den Deckungsschutz in der Reisekrankenversicherung zu achten ist. Inhaber von Kreditkarten haben unter bestimmten Voraussetzungen diesen Schutz bereits inkludiert.
Fragen Sie am Urlaubsziel gleich nach Vertragsärzten
Reisende können nicht wissen, welche Ärzte in den Urlaubsländern Vertragsärzte der dortigen Sozialversicherung sind und welche nicht. „Deshalb ist es am besten, sich gleich an der Rezeption nach geeigneten Medizinern zu erkundigen“, macht Fraunbaum aufmerksam.