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Kfz-Versicherung
 
03.09.2013

Kfz-Versicherung Kostenrisiko Unfall mit ausländischem Auto

Von Anja Lang
Bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug können Sie – ohne entsprechenden Versicherungsschutz – auf ungeahnt hohen Kosten sitzenbleiben.
Kfz-Versicherung Kostenrisiko Unfall mit ausländischem Auto Finanzportal biallo.at
Mindestdeckungssumme bei der Kfz-Versicherung - nicht in allen Ländern ausreichenden
Egal, ob hierzulande oder im Ausland: Wenn ein ausländischer Autofahrer einen Unfall verursacht, in den Sie mit Ihrem Motorrad oder PKW verwickelt sind, kann es sein, dass nicht alle Ihre Schäden, die Ihnen dadurch entstanden sind, bezahlt werden. Das liegt daran, dass bei einem Unfall grundsätzlich immer die Mindestdeckungssumme, des Landes gilt, in dem das Auto des Unfallverursachers zugelassen ist. Problem: In vielen anderen Ländern sind die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen deutlich niedriger als in Österreich. Übersteigt der Schaden die Deckungssumme, können österreichische Fahrzeuginhaber auf Schäden, die darüber hinausgehen, komplett sitzen bleiben.

Kfz-Versicherung - Deckungssummen oft viel zu niedrig

Wer dabei an exotische oder weit entfernte Länder denkt, liegt falsch. Während der Gesetzgeber in Österreich sieben Millionen Euro als Mindestdeckung für Personen- und Sachschäden bei der Kfz-Haftpflicht vorgesehen hat, sind es in Italien gerade mal 770.000 Euro, in Griechenland gar nur 500.000 für Personenschäden und 100.000 für Sachschäden. Noch geringer fallen die Deckungssummen in Ländern des ehemaligen Jugoslawien, wie Kroatien, Serbien oder auch Slowenien aus. In der Türkei sind gar nur wenige tausend Euro, die als Mindestdeckung vorgeschrieben sind und mit denen Sie bei Schäden durch einen Crash dann sicher rechnen können. Deutlich zu wenig, wenn es zu einem schweren Unfall oder gar Massenunfall mit Verletzten kommt und dabei Menschen dauerhafte Schäden davontragen oder gar sterben.
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Kfz-Versicherung - Auslandsschadenschutz schließt Deckungslücke

Deshalb ist es sinnvoll dieses Risiko im Rahmen der Kfz-Haftpflicht mit abzusichern. Dazu können Sie den sogenannten Auslandsschadenschutz als Zusatz in ihrem Vertrag vereinbaren. Die Versicherung springt dann bei einem unverschuldeten Autounfall für sämtliche Schäden ein, die durch die ausländische Versicherung nicht mehr mit abgedeckt sind. Einige Versicherer bieten diesen zusätzlichen Schutz inklusive und ohne zusätzlichen Beitrag an. Andere Gesellschaften erheben dagegen einen Aufschlag. Es lohnt sich also beim Abschluss einer Kfz-Versicherung die Angebote, auch im Hinblick auf den Auslandsschadenschutz, genau unter die Lupe zu nehmen und sich für eine Police zu entscheiden, die einen Auslandsschadenschutz beitragsfrei mitanbietet.

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