Biallo.at: Wie viel kostet in Kärnten für einen Pflegebedürftigen ein Bett in einem Pflegeheim?
Christian Ragger: Abhängig von der Pflegestufe zwischen 2.500 und 3.500 Euro.
Biallo.at: Wie wird ein Pflegebett in Kärnten finanziert? Das heißt, werden dabei auch Einkommen bzw. Vermögen eines Pflegepatienten herangezogen?
Ragger: Jedes Heim, mit dem das Land einen Vertrag hat, bekommt einen so genannten Sockelbetrag von knapp 2.000 Euro garantiert. Hinzu kommt das jeweilige Pflegegeld. Liegt das monatliche Einkommen des Bewohners unter 2.000 Euro, schießt das Land die Differenz im Rahmen der Mindestsicherung hinzu. Das entsprechende Gesetz bedingt aber auch, dass der Bewohner seine eigenen Mittel einsetzen muss. Bei Immobilienbesitz sichert sich das Land Pfandrechte.
Biallo.at: Können Ehepartner, Partner einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgefährten mit ihrem Einkommen bzw. Vermögen zur Finanzierung herangezogen werden?
Ragger: Mit dem Einkommen ja (etwa zehn Prozent des Nettoeinkommens), mit Vermögen nein.
Biallo.at: Und wie ist das mit der Ex-Ehefrau bzw. dem Ex-Ehemann, das heißt Geschiedenen? Können die mit ihrem Einkommen bzw. Vermögen zur Finanzierung herangezogen werden – und wenn ja, wie?
Ragger: Sie haften nicht.
Biallo.at: Wird auch das Einkommen bzw. Vermögen von Schwiegertöchtern bzw. Schwiegersöhnen bei der Finanzierung eines Pflegebedürftigen belastet?
Ragger: Sie haften auch nicht.
Biallo.at: Sind Kinder für ihre Eltern oder Großeltern mit ihrem Einkommen bzw. Vermögen zu einem Beitrag verpflichtet bzw. Eltern oder Großeltern für ihre Kinder?
Ragger: Kinder leisten - gestaffelt nach ihrem monatlichen Nettoeinkommen- einen Beitrag von fünf bis 15 Prozent. Die Berechnung erfolgt nach demselben Muster wie unser Steuersystem mit Einkommensstufen.
Biallo.at: Wenn es um das Einkommen bzw. das Vermögen des Pflegebedürftigen geht – müssen da 100 Prozent seines Einkommens bzw. seines Vermögens zur Finanzierung der Pflege herhalten oder bleibt ein Taschengeld übrig?
Ragger: 20 Prozent der monatlichen Pension sowie die Sonderzahlungen verbleiben als Taschengeld.
Biallo.at: Müssen jene, die gepflegt werden, zur Finanzierung ihrer Pflege ihr Haus ihre Eigentumswohnung oder sonstiges Eigentum verkaufen?
Ragger: Nein, das Land sichert sich Pfandrechte.
Biallo.at: Wie ist das mit Ehepartnern, Lebenspartnern bzw. Lebensgefährten - müssen die aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, wenn ihr Partner in ein Pflegeheim muss?
Ragger: Nein, das Kärntner Mindestsicherungsgesetz sagt ausdrücklich, dass wegen der Pflege keine soziale Notlage hervorgerufen werden darf.
Biallo.at: Holt sich das Land Kärnten Geld bei einem späteren Verkauf eines Hauses, einer Wohnung eines Pflegebedürftigen?
Ragger: Grundsätzlich ja, aber es gibt die Möglichkeit von Kulanzlösungen mit Teilzahlungen, damit keine neue soziale Notlage ausgelöst wird.
Biallo.at: Muss ein Pflegepatient in Kärnten sein Einkommen und sein Vermögen offen legen falls er ein Pflegeheim in Anspruch nimmt?
Ragger: Eine solche Offenlegung verlangt das Mindestsicherungsgesetz, in dessen Rahmen die Kostenübernahme erfolgt.
Jurist, geboren am 20.2.1973, verheiratet mit Frau Mag. Margit Ragger, zwei Kinder, Lisa-Maria Johanna und Jakob Christian.
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