Zwar versichert die HDI-Gerling Lebensversicherung AG, die geplante Verschmelzung hätte keine Auswirkungen für Konsumenten, die bei einem dieser Unternehmen - in Österreich meist bei der ASPECTA - laufende Verträge haben. Der steirischen Arbeiterkammer sind aber bereits mehrere Fälle bekannt geworden, dass Kunden, die Fondsgebundene Lebensversicherungen bei der ASPECTA abgeschlossen haben, von unabhängigen Versicherungsmaklern aufgefordert wurden, diese bestehende Versicherung zu kündigen und einen neuen Vertrag abzuschließen, da sie sonst mit Nachteilen rechnen müssten.
Rücktrittsrecht bei Neuabschlüssen
Im Gegensatz dazu betonen beide Versicherungsgesellschaften, dass Konsumenten keine Nachteile mit der Übernahme bzw. Verschmelzung entstünden. „Es wird sogar darauf hingewiesen, dass eine Stornierung bestehender Verträge mit gleichzeitigem Neuabschluss erhebliche Verluste bringen kann und mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre“, so Mag. Bettina Schrittwieser, Leiterin des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer Steiermark.
Schrittwieser warnt daher davor, sich zu einer vorzeitigen Kündigung überreden zu lassen. Sollten bereits Neuabschlüsse getätigt worden sein, besteht ein Rücktrittsrecht nach Versicherungsvertragsgesetz (Paragraf 165a).