Die betriebliche Pensionsvorsorge ist ein äußerst umfassendes und komplexes Thema. Bevor Sie sich für eine Form der betrieblichen Versicherung entscheiden, empfehle ich daher in jedem Fall, einen Experten bzw. Gewerblichen Vermögensberater zu Rate zu ziehen.
Pensionskassen: Rentenhöhe von Kapitalmarktentwicklung abhängig
Pensionskassen (PK) sind private, staatlich konzessionierte Dienstleistungsunternehmen. Die Höhe der Pensionen hängt vom Veranlagungserfolg und vom Langlebigkeitsrisiko der Leistungsberechtigten (Vgl. Sterbetafeln) ab. Die Risikodeckung hat eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung zwingend zu enthalten, eine Berufsunfähigkeitspension kann in der arbeitsrechtlichen Grundlagenvereinbarung optional vereinbart werden. Bei Erreichen des Pensionsalters, im Falle des Ablebens oder bei Eintritt von Berufsunfähigkeit wird immer das bis zum Leistungsfall gesparte Kapital als lebenslange Pension in Form einer monatlichen Rente ausbezahlt. Daher sind Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitspensionen bei den Pensionskassen in den ersten Jahren sehr gering.
Was passiert bei einer Kündigung bzw. Entlassung?
Bei Beendigung des Dienstverhältnisses — unabhängig davon, ob seitens Dienstnehmer oder -geber — kann der Arbeitnehmer über seine erworbenen Ansprüche verfügen. Er kann diese entweder in der Pensionskassenvorsorge seines ehemaligen Arbeitgebers prämienfrei oder mit Eigenbeiträgen weiterführen. Oder den Wert dieser Ansprüche, genannt Unverfallbarkeitsbetrag, in eine Pensionskasse oder Betriebliche Kollektivversicherung des neuen Arbeitgebers übertragen. In der Pensionskassenzusage kann allerdings eine Unverfallbarkeitsfrist von bis zu fünf Jahren ab Beginn der Beitragszahlung vereinbart werden. Das bedeutet, dass erst über die Ansprüche verfügt werden kann, wenn bereits eine fünfjährige Beitragsleistung vorliegt.
Pensionskassen: Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer
Zu den Vorteilen von Pensionskassen zählen vor allem, dass Mitarbeiter eine lebenslange Zusatzpension erhalten. Die Pension aus den Arbeitnehmerbeiträgen ist lohnsteuerfrei und es erfolgt auch kein Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen. Weiters können Arbeitnehmer auch selbst Beiträge bis zur Höhe des Arbeitgeberbeitrags einzahlen. Die Beiträge des Arbeitnehmers sind steuerbegünstigt und können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Alternativ kann für die Beiträge eine staatliche Prämie in Anspruch genommen werden. Die Obergrenze für die prämienbegünstigten Beiträge liegt bei 1000 Euro pro Jahr, dieser Beitrag kann vom Arbeitnehmer auch dann einbezahlt werden, wenn der Arbeitgeber weniger einzahlen sollte. Es besteht zudem eine größere Sicherheit für die Arbeitnehmer, ihre Pension in vollem Umfang zu erhalten, da die Pensionsleistung nicht vom Schicksal des Unternehmens abhängig ist.
Betriebliche Kollektivversicherung: Garantieverzinsung und Rentengarantie
Neben der gesetzlichen Alterspension können Arbeitgeber für alle oder ausgewählte Arbeitnehmer über eine Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) eine Zusatzpension finanzieren. Fixe Mindestverzinsung bei gleichbleibenden Rechnungsgrundlagen und somit eine lebenslange Pension für den Arbeitnehmer werden durch die Betriebliche Kollektivversicherung garantiert. Sie hat eine Alters- und Hinterbliebenenvorsorge zu gewährleisten, die Berufsunfähigkeit kann wie bei der Pensionskasse optional vereinbart werden.
Was passiert bei einer Kündigung bzw. Entlassung?
Für die Betriebliche Kollektivversicherung gelten im Wesentlichen die Regelungen wie für Pensionskassenzusagen. Abweichend davon tritt die Unverfallbarkeit von eingezahlten Arbeitgeberbeiträgen sofort ein. Darüber hinaus besteht allerdings die Möglichkeit einer einmaligen Kapitalabfindung, d.h. die Auszahlung der bisher gesparten Unverfallbarkeitsbeiträge.
Betriebliche Kollektivversicherung: Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer
Im Gegensatz zur Pensionskasse, bei der es keinen garantierten Zinssatz und fixe Rentenhöhe gibt, ist bei der Betriebliche Kollektivversicherung, die nur in der Form einer klassischen Lebensversicherung veranlagen darf, die Rentenhöhe und der Höchstzinssatz gemäß der Verordnung der Finanzmarktausicht (FMA) garantiert (derzeit 1,75 Prozent). Zusätzlich gibt es eine Gewinnbeteiligung. Auch in der BKV hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, selbst Beiträge einzuzahlen.
Biallo-Tipp: Hier kann eine Liste der Gewerblichen Vermögensberater und Wertpapiervermittler je nach Region abgefragt werden, damit Sie einen Berater Ihres Vertrauens in Ihrer Region finden können.
Ing. Mag. Johann Wally
Ing. Mag. Johann Wally steht im Auftrag der Fachgruppe Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Wien als Ombudsmann für Konsumentenanfragen bei Problemen im Rahmen von Vermögensaufbau und Finanzierungen zur Verfügung. Die Überprüfung von Gewerbeberechtigungen, die Meldung von unbefugten Beratern sowie Mediation zwischen Finanzdienstleistern und Konsumenten stehen seit 1996 im Mittelpunkt seiner Tätigkeit. Zudem ist Wally Wirtschaftstreuhänder, Steuer- und Vermögensberater, seit 1997 Vorstandsmitglied der Fachakademie für Finanzdienstleister (FAF; www.faf.at) und arbeitet als gerichtlich beeideter Sachverständiger für Vermögensberater, Mitglied der Prüfungskommission für Vermögensberater sowie als fachkundiger Laienrichter am Arbeits- und Sozialgericht Wien.