In unserer täglichen Arbeit schätzen wir permanent den Wert von Dingen ein. Aber haben Sie sich schon einmal überlegt, was Ihre eigene Arbeitskraft wert ist? Und wie Sie sie schützen können?
Ich gebe es zu: Ich kann meine Lebensarbeitsleistung nicht in Zahlen fassen – es gibt zu viele Unbekannte. Was ist, wenn ich einen Unfall habe oder krank werde und nicht mehr arbeiten kann? Auch Burn out und schwere Depressionen sind in unserem stressigen Alltag keine Seltenheit. Bereits heute sind psychiatrische Erkrankungen die häufigste Ursache für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben.
Zugang zur staatlichen Versorgung immer schwieriger
So ist die befristete Invaliditätspension ersatzlos gestrichen worden, stattdessen werden Rehabilitations- und Umschulungsmaßnahmen angeboten. Die finanziellen Risiken müssen die Betroffenen selbst tragen und diese sind nicht zu unterschätzen. Denn meist reicht das Geld nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu finanzieren. Die Frage müsste daher lauten: „Können wir uns überhaupt leisten, unsere Arbeitskraft nicht zu versichern?“
Berufsunfähigkeitsversicherung unabdingbar
Eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung sorgt genau für dieses Risiko vor und kann als eigenständige Versicherung oder als Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Wie bei anderen Versicherungen gilt auch hier: Je jünger der Versicherungsnehmer ist, desto günstiger sind im Normalfall die Prämien. Bei der Auswahl kommt es aber nicht nur auf die Prämienhöhe an, sondern auch auf die Qualität der Bedingungen.
Gute Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsschutz ohne Verweisung
Ausschlaggebend ist nur, dass der Versicherte dem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann. Es spielt also anders als bei der staatlichen Versorgung keine Rolle, ob der Betroffene aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung noch einer anderen Tätigkeit nachgehen könnte. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Infektionsklausel. Dabei handelt es sich um einen besonderen BU-Schutz, der für Ärzte und Pflegepersonal, aber auch für Personen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen oder mit Kindern arbeiten, von großer Bedeutung ist. Durch die Infektionsklausel wird die Berufsunfähigkeit automatisch anerkannt, sofern eine Weiterbeschäftigung wegen der Infektionsgefahr behördlich oder gesetzlich untersagt ist.