Mit der Einführung des neuen Pensionskontos ab 1.1.2014 gilt für alle ab 1.1.1955 geborenen Versicherten nur noch ein einziges Pensionskontosystem, welches die Parallelrechnung ablöst. Das neue Pensionskonto ist wie ein Sparbuch, bei dem die erworbenen Pensionsanwartschaften aktuell geführt werden. Somit wird eine effektive Vorausberechnung der jeweiligen Pensionshöhe ermöglicht. Die Pension wird damit verständlich, transparent und nachvollziehbar.
Wer ist vom Pensionskonto betroffen?
Alle, die ab 1.1.1955 geboren sind und vor 2005 noch keine Versicherungszeiten erworben haben bzw. alle, die ab 1.1.1955 geboren sind und mindestens bis 31.12.2004 ein Versicherungsmonat erworben haben. Für Letztere wird eine Kontoerstgutschrift errechnet und dem neuen Pensionskonto gutgeschrieben.
Was ist die Kontoerstgutschrift?
Alle bis Ende 2013 erworbenen Anwartschaften werden in Form einer Kontoerstgutschrift ins neue Pensionskonto überführt. Das betrifft 3,6 Mio. Pensionskonten (Pensionsversicherungsanstalt). 2,4 Mio. weisen jedoch Lücken im Versicherungsverlauf auf. Die Mitteilung über die jeweilige Kontoerstgutschrift wird den Versicherten im Laufe des Jahres 2014 zugesandt.
Was sind Lücken und wie sind sie entstanden?
Grundsätzlich werden fast alle für die Pensionsversicherung maßgeblichen Zeiten automatisch
gemeldet. Das gilt für Zeiten, in denen man einer Erwerbstätigkeit im Inland nachgegangen ist. Bestimmte Versicherungszeiten wie Kindererziehungs-, Schul-, Studien- und sonstige Ausbildungszeiten sowie Präsenz- oder Zivildienst sind unter Umständen nicht erfasst und müssen nachgetragen werden. Auch eine Erwerbstätigkeit im Ausland muss bekanntgegeben werden.
Wie werden diese Daten vervollständigt?
Versicherte mit Lücken im Versicherungsverlauf haben im ersten Halbjahr 2013 ein Schreiben der Pensionsversicherungsanstalt mit dem Ersuchen erhalten, ihre fehlenden Versicherungsdaten zu ergänzen.
Welche Informationen sind wichtig?
Neben dem ausgefüllten Formular sind auch alle erforderlichen Dokumente und Nachweise erforderlich. Jeder Betroffene sollte, die Unterlagen sobald wie möglich zurückzusenden, damit die Kontoerstgutschrift und in Folge die zukünftige Pension in der richtigen Höhe berechnet werden kann.
Sind noch Fragen vorhanden?
Biallo-Tipp: Um die auftretenden Fragen erschöpfend beantworten zu können, steht eine Service Hotline zur Verfügung, welche sich ausschließlich den Fragen im Zusammenhang mit dem Datenergänzungsverfahren widmet.
- Service Hotline: 05 03 03 / 87000
- Informationen zum neuen Pensionskonto werden auch auf einer eigenen Homepage www.neuespensionskonto.at zur Verfügung gestellt.
Kann man in das Pensionskonto einsehen?
Der Online Zugriff mittels Bürgerkarte oder Handy Signatur auf das Pensionskonto wird nach Zusendung der Kontoerstgutschrift im Laufe des Jahres 2014 informatit.