Wer Geld für die Schaffung oder Sanierung von Wohnraum ausgibt, wird vom Staat belohnt. Hier die Details, damit Ihnen keine staatliche Förderung entgeht.
Am 26.03.2014 wurde im Nationalrat ein Gesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen, nämlich der sogenannte Handwerkerbonus. Renovierungsarbeiten von im Inland gelegenen Wohnräumen, die in der Zeit vom 01.07.2014 bis 31.12.2015 anfallen, können mit einem Zuschuss von 20 Prozent, höchstens aber mit 600 Euro pro Jahr und Förderwerber gefördert werden.
Wohnraum muss selbst genutzt werden
Dieser Wohnraum muss für eigene Wohnzwecke genutzt werden. Im Jahr 2014 stehen hierfür zehn Millionen Euro und im Jahr 2015 20 Millionen Euro zur Verfügung. Angesichts dieser begrenzten Mittel ist fraglich, wie viele Bürger tatsächlich von diesem Bonus profitieren werden können. Dafür gibt es ein eigenes Formular (Förderungsantrag 2014), das vollständig ausgefüllt bei einer Bausparkassenzentrale einzureichen ist.
Vorteile bei der Steuer
Auch steuerlich ist die Wohnraumschaffung bzw. Wohnraumsanierung begünstigt. Aufwendungen für die Errichtung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen bzw. die Sanierung von Wohnräumen sind nämlich als Sonderausgaben absetzbar. Die Sanierungskosten können sowohl vom Eigentümer als auch vom Mieter geltend gemacht werden, je nachdem, wer die Arbeiten in Auftrag gegeben hat. Als begünstigte Instandsetzungsmaßnahmen gelten beispielsweise der Austausch aller Fenster samt Rahmen, der Austausch von Heizungsanlagen, Maßnahmen zur Verminderung des Energieverlustes oder -verbrauches oder der nachträgliche Anschluss an Versorgungsnetze (beispielsweise an die Wasser-, Kanal-, Strom- oder Gasversorgung).
Fördermittel der Länder
Abgesehen von diesen Förderungen und Begünstigungen des Bundes stellen aber auch die Länder Fördermittel zur Schaffung oder Instandhaltung von Wohnräumen zur Verfügung. Die Stadt Wien bietet zum Beispiel Fördermittel für private Hauseigentümer im Rahmen von Sockelsanierungen (durchgreifende Erneuerungen des gesamten Wohnhauses inklusive der Standardanhebung von Wohnungen). Als Subjektförderung werden von der Stadt Wien Menschen mit niedrigem Einkommen direkt finanziell gefördert. Für diese Wohnbeihilfe werden jährlich rund 90 Millionen Euro aufgewendet.