Es gibt immer was zu tun. Dieser Werbespruch einer Baumarktkette hat seine Berechtigung. Egal ob es um die eigene Wohnung oder ein Eigenheim geht – es gibt tatsächlich immer etwas zu tun. Mal muss repariert werden, mal muss erneuert werden oder es soll die Wohnung modernisiert werden. Die Zeit dafür ist günstig. Denn fast alle Branchen umwerben die Verbraucher immer wieder mit besonders günstigen Aktionspreisen.
Handel lockt mit Aktionspreisen und Rabatten
Da kann es sich lohnen, besonders günstige Gelegenheiten zu nutzen, um wieder einmal in die eigene Wohnung zu investieren – auch mit Hilfe eines Kredits. Denn immer wieder können Barzahler bei ihren Einkäufen besondere Rabatte ausverhandeln. Große Handelsunternehmen wie etwa Einrichtungshäuser, verhelfen Kunden zudem immer wieder zu Finanzierungen für größere Anschaffungen. Das ist auf den ersten Blick natürlich sehr verlockend – vor allem für junge Familien, die am Beginn ihrer beruflichen Laufbahn stehen und etwa die erste Wohnung in Angriff nehmen.
Bewahren Sie kühlen Kopf
Allerdings ist es dabei besonders wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren. Prüfen Sie ganz genau, wie groß für Sie die Gesamtbelastung bei einer Finanzierung mit Hilfe eines Handelsunternehmens ist und wie die Gesamtkosten etwa bei einer Finanzierung mit Hilfe eines Bankkredits für Sie sind. Und vergessen Sie dabei eines nicht: Bei Barzahlung dank eines Bankkredits können Sie mit dem Verkäufer in der Regel einen niedrigeren Kaufpreis ausverhandeln als wenn Sie Ihre Einkäufe nur mit Hilfe einer Finanzierung mit Hilfe des jeweiligen Handelsunternehmens bezahlen können.
Prüfen Sie eine Reihe von Kreditangeboten
Und natürlich ist es auch hilfreich, sich von einigen Banken Angebote für einen Kredit geben zu lassen, um das beste Angebot ausfindig zu machen. Erfreulich dabei ist, dass es seit Juni 2010 für Konsumenten durch die Verbraucherkredit-Richtlinie der EU einen verbesserten Schutz gibt.
- So müssen Kreditgeber und Kreditvermittler Verbrauchern vor Antragstellung ein Europäisches Standardinformationsblatt übergeben, das umfassende Informationen über die Kosten und alle sonstigen Kreditbedingungen enthält. Mit dieser Standardinformation kann der Kunde Kreditangebote europaweit anhand einheitlich definierter Parameter (zum Beispiel effektiver Jahreszins und Gesamtbetrag) miteinander vergleichen.
- Alle Kreditgeber werden verpflichtet, die Kreditwürdigkeit (Bonität) des Verbrauchers vor der Kreditvergabe sorgfältig zu prüfen. Ergibt diese Prüfung Zweifel an der Fähigkeit des Verbrauchers, den Kredit vollständig zurückzuzahlen, muss er vom Kreditgeber vor der Kreditaufnahme gewarnt werden. Führt der Kreditgeber keine korrekte Bonitätsprüfung durch oder verletzt er seine Warnpflicht, wird er dem Verbraucher haftbar.
- Zum Schutz vor unüberlegten Kreditaufnahmen und zur Bekämpfung der privaten Verschuldung können Verbraucher ab sofort innerhalb von 14 Tagen ab dem Abschluss des Kreditvertrages von diesem wieder zurücktreten. Ausgenommen von diesem Rücktrittsrecht sind nur Finanzierungsleasingverträge und Hypothekarkredite.
- Um den Wettbewerb auch auf laufende Kredite auszudehnen und den Verbrauchern unnötige Kreditkosten zu ersparen, können Verbraucherkredite jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt oder umgeschuldet werden. Der Kunde muss in solchen Fällen nur den aktuell noch offenen Kreditsaldo abdecken, ohne dass ihm Pönalen oder sonstigen Kosten für die vorzeitige Rückzahlung verrechnet werden dürfen. Davon gibt es nur zwei Ausnahmen: Bei Krediten mit einem Fixzinssatz kann unter bestimmten Voraussetzungen für vorzeitige Rückzahlungen innerhalb der Fixzinsperiode eine Entschädigung vereinbart werden, die aber jedenfalls ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages nicht überschreiten darf. Für Hypothekarkredite kann für die vorzeitige Rückzahlung eine Kündigungsfrist von bis zu sechs Monaten und eine Pönale von höchstens 0,5 Prozent vereinbart werden, wenn die vorzeitige Rückzahlung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist vorgenommen wird.
- Verbraucher werden erstmals auch beim Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen (zum Beispiel zur Finanzierung eines Kfz) die gleichen Informationen (Nominalzinssatz, effektiver Jahreszinssatz usw.) wie bei Bankkrediten bekommen. Außerdem können Leasingverträge in Zukunft jederzeit gekündigt werden, wenn der Verbraucher das Leasingfahrzeug vorzeitig ankaufen oder zurückgeben will. Die Abrechnung des gekündigten Vertrages muss dann (vereinfacht gesagt) nach den gleichen Kriterien wie bei einem vorzeitig zurückgezahlten Bankkredit erfolgen.
Da lohnt es allemal, sich möglichst gut zu informieren und erst nach gründlicher Überlegung zu entscheiden, wie man neue Wohnprojekte finanziert und wo man eine Finanzierung abschließt.