Zu geringer Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt
Die Bemühungen Österreichs zur Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes ließen bisher mangels Begleitung durch eine strengeWettbewerbs- und Regulierungspolitik keinen gut funktionierenden Markt entstehen, stellt das Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) in Wien fest. Von der Liberalisierung unangetastet blieb die starke Position der Energieversorgungsunternehmen (EVU) der Bundesländer und größeren Stadtwerke, die sich - durch Verfassungsgesetz abgesichert - mehrheitlich in öffentlichem Eigentum befinden und nur begrenztmiteinander (über die Bundesländergrenzen hinweg) konkurrieren.
Missbrauchsaufsicht marktbeherrschender Energieversorgunger notwendig
Die österreichischen Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden sind gefordert, die marktbeherrschenden Energieversorgungsunternehmen einer effektiven Missbrauchsaufsicht zu unterziehen, so das Institut für Wirtschaftsforschung.
Bisher waren die diesbezüglichen Aktivitäten, wie z. B. das Wettbewerbsbelebungspaket "Strom", durch Ausgestaltung und Implementierung sowie mangels eines effektiven Monitorings unzureichend und nicht geeignet, um funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen, kritisiert das WIFO.
In der Praxis wirken viele Marktzutrittsschranken
Marktzutrittsschranken ergeben sich in der Praxis vor allem durch die nicht effektive Trennung von Netz- und Wettbewerbsgeschäft, insbesondere im Verteilnetzbereich, sowie durch eine unzureichendeMarkttransparenz, die sich besonders beim Wechsel- und Abrechnungsprozess nach wie vor in substantiellenWettbewerbsbeschränkungen äußert.
Der Automatisierung,Standardisierung und Zentralisierung der Wechsel- und Abrechnungsprozesse kommt deshalb im Rahmen derWettbewerbsintensivierung grundlegende Bedeutung zu. DieserStandardisierungsprozess bedarf der begleitenden Steuerung und derstrengen Überwachung durch die Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden,
um ein wettbewerbsförderndes und diskriminierungsfreies System zu
realisieren.
Entflechtung der Machthaber überfällig
Darüber hinaus sollte die mehrfache Rolle des Bundes und der Länder als Eigentümer der öffentlichen Versorgungsgesellschaften, als fürdie Rahmenbedingungen der Marktliberalisierung verantwortliche Gesetzgeber sowie als für die Konzessionserteilung und die Überwachung der Entbündelung zuständige Aufsichtsorgane entflochtenwerden.
In einer "politischen Kraftanstrengung" wären diesewettbewerbshemmenden Interessenkonflikte nachhaltig aufzulösen. DieSanktionsmöglichkeiten des Regulators E-Control bei missbräuchlichem bzw. gesetzwidrigem Verhalten der Energieversorgungsunternehmen sind
auszubauen.
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