Passagiere, deren Flüge abgesagt werden, haben zum einen Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises und auf Zahlung einer Ausgleichsleistung nach der EU Fluggastrechte Verordnung
(anhängig von der Flugentfernung zwischen 250 und 600 Euro), macht der
Verein für Konsumenteninformation (VKI) aufmerksam. Nur wenn der abgesagte Flug erst in mehr als 14 Tagen starten sollte, hat man keinen Anspruch auf diese Ausgleichsleistung.
Falls Sie mit Kreditkarte bezahlt haben
Hat man den Flugpreis vor Kurzem per Kreditkarte bezahlt, kann man sich noch bemühen, ob die Kreditkartenorganisation die Zahlung noch rückgängig machen kann; Rechtsanspruch hat man darauf allerdings keinen. Passagiere, die im Ausland festsitzen, müssen sich selbst um den Rückflug in die Heimat kümmern, diesen selbst bezahlen und sie haben einen Anspruch auf Schadenersatz gegen Sky Europe. Das gilt etwa auch für Hotelkosten und ähnliches. Diese Forderungen werden im erwarteten Konkursverfahren anzumelden sein.
Das gilt für Pauschalreisende
Wer den Sky Europe Flug aber im Rahmen einer Pauschalreise (z.B. Flug und Hotel)
gebucht hat, der muss sich an den Reiseveranstalter wenden. Dieser hat dafür zu sorgen,
dass die vertraglich vereinbarte Beförderung stattfindet. Allfällige Geldansprüche sind gegen
den Veranstalter zu richten. „Im Rahmen einer Pauschalreise ist man auch gegen Unbill – wie es jetzt viele Sky Europe Passagiere erleben – abgesichert“, sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. Pauschalreisende haben Anspruch auf die Organisation Ihrer Rückreise in die Heimat durch einen Abwickler und bekommen Reisepreise aus der zwingend vorgesehenen Insolvenzabsicherung der Reiseveranstalter in voller Höhe ersetzt.