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Werbeanrufe
 
14.10.2013

Werbeanrufe Tipps gegen die Abzocke am Telefon

Von Erwin J. Frasl
Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Kunden sind gesetzlich verboten. Dennoch beschweren sich viele Kunden bei der Arbeiterkammer über unerbetene Telefonwerbung.
Telefonwerbung-Vertragsabschluss-Verwaltungsstrafen-Johann Kalliauer-Arbeiterkammer Oberösterreich-AK OÖ-Lottotippgemeinschaften-Bankdaten-Festnetzanschluss-
Täglich beschweren sich Konsumenten hierzulande über lästige Werbeanrufe, so Johann Kalliauer, Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich. Die Betroffenen berichten von mehreren Anrufen pro Tag, von aggressiven Überredungsversuchen, ja sogar von Beschimpfungen, wenn kein Vertragsabschluss zustande kommt. Obwohl saftige Verwaltungsstrafen drohen, bleibt das Verbot dieser Praxis zahnlos, weil die Anrufer meist mit unterdrückter Telefonnummer agieren und schwer greifbar sind. Dabei wäre es ganz einfach, diese üble Praxis einzudämmen. "Eine entsprechende Regelung ist bereits im Regierungsprogramm festgelegt und muss nur umgesetzt werden", fordert Kalliauer.
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Die Masche mit dem Glücksspiel

Besonders bei den Anbietern von Lottotippgemeinschaften ist diese Vertriebsform sehr beliebt. Oft heißt es, der Konsument habe bereits gewonnen und müsse nur noch die Bankdaten durchgeben, damit der Gewinn auf sein Konto überwiesen werden kann. Stattdessen wird
vom Konto das Entgelt für die Teilnahme an der Lottotippgemeinschaft abgebucht.


Ältere Menschen, die einen Festnetzanschluss haben und gut erreichbar sind, werden oft von Telefon-Firmen belästigt, die einen Wechsel des Telefon-Anbieters erreichen wollen und die Bitte um schriftliche Unterlagen bereits als Zusage betrachten. Oft wird den Betroffenen erst mit Erhalt der ersten Rechnung bewußt, dass sie den Telefonanbieter gewechselt haben.

Die Lösung für das Problem ist bereits im aktuellen Regierungsprogramm vorgesehen. Dort heißt es, dass Verträge, die im Rahmen unerbetener Werbeanrufe geschlossen werden, entweder nichtig oder bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Kunden schwebend unwirksam sein sollen. Damit würde diese rechtswidrige und lästige Vertriebsform für die Anbieter rasch an Attraktivität verlieren. Doch die gesetzliche Umsetzung lässt auf sich warten. Die Arbeiterkammer fordert daher die Bundesregierung auf, endlich aktiv zu werden

Tipp der Kosumentenschützer

  • Niemals Bankdaten am Telefon weitergeben!
  • Wenn die Telefonnummer nicht unterdrückt ist, Name und Adresse des Anrufers sowie Datum und Zeit des Anrufes notieren und eine Anzeige beim Fernmeldebüro machen.

Biallo-Tipp für Festnetz-Benutzer: Nutzen Sie einen Anrufbeantworter, damit Sie erkennen können, wer Sie anruft und was der Anrufer will. Nehmen Sie anonyme Anrufe einfach nicht an.

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