Immer wieder stellen Bankkunden fest, daß von ihrem Konto Beträge ungewollt abgebucht worden sind. Oftmals verschaffen sich Betrüger in Telefongesprächen, etwa mit dem Versprechen hoher Gewinne, die Kontonummer ihrer Opfer und lassen dann von ihrer Bank Beträge von den Konten ihrer Opfer abbuchen. Zwar müßte das einziehende Kreditinstitut, bei dem die Betrüger ihre Konten haben, vor der Einziehung überprüfen, ob es für die Einziehung eine Rechtsgrundlage gibt, allerdings werden derartige Überprüfungen nicht immer durchgeführt. Die Bank, bei der die Opfer ihre Konten haben, müssen keinerlei Überprüfung der Einziehung durchführen.
So können sich Opfer von Telefonbetrügern wehren
Die Opfer derartiger Betrügereien können sich aber wehren. Allerdings nur dann, wenn sie regelmässig ihre Kontoauszüge kontrollieren und unzulässige Abbuchungen rechtzeitig entdecken: Wer etwa einen Einziehungsauftrag erteilt hat und feststellt, daß der abgebuchte Betrag nicht der Vereinbarung entspricht, hat acht Wochen Zeit, den Betrag von seiner Bank wieder rückbuchen zu lassen, so die Arbeiterkammer Niederösterreich. Wer gar keinen Auftrag erteilt hat, aber trotzdem eine Abbuchung auf seinem Kontoauszug feststellt, hat sogar 13 Monate Zeit, sich sein Geld wieder zu beschaffen.
Biallo-Tipp: Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge immer genau und geben Sie niemals am Telefon Ihre Kontoverbindung bekannt.