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Volksbank Graz-Bruck
 
17.03.2012

Volksbank Graz-Bruck Zweifacher Schutz von Spareinlagen

Von Erwin J. Frasl
Die Volksbank Graz-Bruck bietet Sparern u.a. die Möglichkeit, Ersparnisse als täglich fällige Gelder oder als gebundene Spareinlagen anzulegen. Spareinlagen der Kunden werden durch den Gemeinschaftsfonds der Volksbanken und die gesetzliche Einlagensicherung geschützt.
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Spareinlagen sind bei der Volksbank Graz-Bruck durch den Gemeinschaftsfonds der Volksbanken und die gesetzliche Einlagensicherung geschützt
Eigentümer der Volksbank Graz-Bruck sind die Inhaber der Genossenschaftsanteile an der Volksbank Graz-Bruck und des hauseigenen Partizipationskapitals.

Der Vorstand Volksbank Graz-Bruck besteht aus den beiden Vorstandsdirektoren Dr. Gerhard Reiner (Vorstandsvorsitzender) und Dr. Michael Klampfl. Der Firmensitz der Volksbank Graz-Bruck e.Gen. ist in der Schmiedgasse 31 in 8010 Graz.

Die Volksbank Graz-Bruck e.Gen. firmiert als eingetragene Genossenschaft und unterliegt dem Bankwesengesetz (BWG). Die Kernkapitalquote der Volksbank Graz-Bruck zum 31.12.2011 wird voraussichtlich 8,36 Prozent sowie die Gesamtkapitalquote 12,38 Prozent betragen.

Wer Geld auf Sparkonten anlegt, will natürlich wissen, wie viel Zinsen eine Bank für seine Ersparnisse zahlt und wie sein Geld durch eine Einlagensicherung geschützt ist.

Biallo-Tipp: Vergleichen Sie vor einer Geldanlage immer die Zinssätze der Banken - zum Beispiel mit Hilfe des Geldanlage-Vergleichs von Biallo.at, damit Sie sich die attraktivsten Zinsen für Ihre Ersparnisse sichern können.

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So sind Spareinlagen bei der Volksbank Graz-Bruck geschützt

Alle Volksbanken unterliegen als österreichische Banken uneingeschränkt den österreichischen Bestimmungen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (Paragrafen 93 ff BWG) und sind Mitglied bei der gesetzlichen Einlagensicherungseinrichtung der Volksbanken, der Schulze-Delitzsch-Haftungsgenossenschaft reg.Gen.m.b.H. in 1013 Wien, Löwelstraße 14.

Die Einlagen natürlicher Personen sind pro Einleger mit einem Höchstbetrag von 100.000 Euro gesichert. Einlagen nicht natürlicher Personen sind ab dem 1.1.2011 ebenfalls bis zu einem Betrag von 100.000 Euro gesichert.

Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehr Personen als Gesellschafter einer offenen Gesellschaft, einer Kommanditgesellschaft, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer dieser Gesellschaftsformen entsprechenden Gesellschaft nach dem Recht eines Mitgliedstaates oder eines Drittlandes verfügen können, werden bei der Berechnung des Höchstbetrages zusammengefasst und als Einlage eines Einlegers behandelt; dies gilt in gleicher Weise für Guthaben und sonstige Forderungen aus Wertpapiergeschäften.

Zusätzlicher Schutz für Spareinlagen

Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung ist jede Volksbank Mitglied des Gemeinschaftsfonds der Volksbanken. Etwaige wirtschaftliche Schwierigkeiten sollen durch diesen Gemeinschaftsfonds abgefangen werden. Das Sicherungssystem des Volksbanken-Verbundes geht über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus, die erst nach Eintritt einer Insolvenz tätig zu werden beginnt. Im Insolvenzfall der Bank muss sich ein Sparer direkt mit der jeweiligen Sicherungseinrichtung in Verbindung setzen, um die garantierten Spareinlagen ausbezahlt zu erhalten. Innerhalb von 20 Tagen werden nach Prüfung der Berechtigung die Auszahlungen auf einmal vorgenommen.

So kommt der Staat zur Kapitalertragsteuer

Österreichische Sparer müssen von ihren Sparzinsen 25 Prozent Kapitalertragsteuer (KESt) an den Staat abliefern. Als Bank ist die Volksbank Graz-Bruck bei Deviseninländern verpflichtet, die Kapitalertragsteuer sorgfältig an das zuständige Finanzamt abzuführen. Dies erfolgt vollkommen automatisch.


So können Sparer bei der Volksbank Graz-Bruck ein Sparkonto eröffnen
  • Persönliche Anwesenheit in einer Filiale der Volksbank Graz-Bruck
  • Beratung durch einen Kundenberater/Innen der Volksbank Graz-Bruck
  • Legitimation durch einen amtlichen Lichtbildausweis
  • EDV-mäßige Anlage des Sparproduktes durch unsere Kundenberater/Innen 

 

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