Berufshaftpflichtversicherung
Da die Gerichte mittlerweile auch im mitteleuropäischen Raum zunehmend patientenfreundlich entscheiden, kann einer guten Haftpflichtversicherung nicht genug Bedeutung beigemessen werden.
An oberster Stelle für notwendige und empfehlenswerte Versicherungen ist bei Ärzten sicherlich die Haftpflichtversicherung zu nennen. Die Verpflichtung zum Abschluss und Nachweis einer Berufs-Haftpflichtversicherung existiert seit 2010, wobei eine Mindestversicherungssumme von 2,0 Millionen Euro verlangt wird – das gilt auch für sogenannte „reine Vermögensschäden“.
Manche Facharztgruppen werden jedoch unter Umständen durch einen einzigen (behaupteten) Behandlungsfehler vor existenzielle Probleme gestellt, sodass auf jeden Fall höhere Versicherungssummen zu empfehlen sind, da diese in der Relation zur Mindestdeckung sehr günstig sind. Entscheidend ist hier vor allem auch die zeitlich unbegrenzte Nachhaftung, also die Absicherung von möglichen Ansprüchen, die erst nach Pensionierung des Arztes auftreten. Einzelne Versicherer bieten mittlerweile sogar die sog. Rückwärtsdeckung an, d.h. eine Nachhaftung für die gesamte medizinische Tätigkeit ab Beginn der Berufsausübung. Dies ist sehr empfehlenswert, um mögliche Deckungslücken auszuschließen.
Rechtsschutzversicherung
Vielfach verwechselt wird die Haftpflichtversicherung mit einer Rechtsschutzversicherung. Das Risiko eines Arztes in einen Rechtsstreit zu geraten ist sehr hoch – man denke an einen Autounfall, einen behaupteten Behandlungsfehler oder Auseinandersetzungen mit Sozialversicherungsträgern, Patienten oder der Ärztekammer.
Was bietet eine gute Rechtsschutzversicherung?
Zum einen eine kostenlose Beratung, bevor es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt und dann mit einer möglichst hohen Vertragssumme (200.000,-- Euro) einen Kostenrahmen für Rechtsanwaltskosten und Gutachten, um Ansprüche abzuwehren oder gerichtlich durchzusetzen. Idealerweise gibt es keinen Selbstbehalt und freie Anwaltswahl und sind auch alle Familienmitglieder kostenlos mitversichert! Weiters sollte unbedingt auch das Risiko des Grundstückseigentums- und Mietenrechtsschutz mitversichert sein, da es hier sehr leicht zu Streitigkeiten kommen kann. Die Durchsetzung von Streitigkeiten über Honorarforderungen erfordert die Vereinbarung eines sog. Streitwertes der in bestimmten Fachgebieten (Zahnarzt/Schönheitschirurgen u.ä.) ebenfalls sehr hoch (bis 100.000 Euro) angesetzt werden kann. Gute Anbieter liefern mittlerweile auch einen umfassenden Spezialsteuerrechtsschutz mit, wogegen Familienrechtsschutz, sowie Arbeits-, Gericht- und Sozialversicherungsrechtsschutz mittlerweile bereits Standard sind.
Wichtig: sowohl die Haftpflicht-, als auch die Rechtsschutzversicherung sind ausschließlich über die Leistung auszuwählen, geringfügige Prämienersparnisse zwischen verschiedenen Anbietern sollten nicht das Kriterium sein!
Betriebsunterbrechungsversicherung
Diese ist zwar nicht zwingend notwendig, aber sehr empfehlenswert. Fast jeder Arzt erleidet im Laufe seiner Berufskarriere durch Krankheit oder Unfall, aber auch möglicherweise durch Sachschäden eine Unterbrechung seiner freiberuflichen Tätigkeit. Für diesen Fall ist die Auswahl eines guten Produktes sehr wichtig.
Versichert werden kann ein Tagsatz, welcher auch an Wochenenden oder im Urlaub bezahlt wird, sofern man wegen Krankheit oder Unfall ausfällt. Wichtig ist die Auswahl einer sinnvollen Karenzzeit, wobei sieben Tage hier absolut empfehlenswert sind, da dadurch auch die Prämie entsprechend günstig gestaltet werden kann.
Die neueren Produkte bieten mittlerweile auch einen Kündigungsschutz, dieser ist vor allem für Ärzte, welche sich dem 55. Lebensjahr nähern sehr wichtig. In dieser Alterskategorie passieren die meisten Betriebsunterbrechungen und im Falle einer Kündigung durch den Versicherer ist das Finden einer neuen Betriebsunterbrechungsversicherung sehr schwierig. Auf jeden Fall raten wir zu 10-Jahresverträgen, da in diesem Zeitraum die Prämie nicht einseitig seitens des Versicherers verändert werden kann. Üblicherweise genügt eine Haftungszeit von zwölf Monaten, da bei darüber hinaus gehenden Betriebsunterbrechungen oftmals ohnehin eine Berufsunfähigkeit gegeben ist.
Wie soll die Betriebsunterbrechungsversicherung bemessen werden?
Bei kleineren Praxen empfiehlt es sich 80 Prozent bis 100 Prozent der Kosten abzusichern, bei großen Praxen auf jeden Fall jene Kosten, die auch dann anfallen, wenn nicht gearbeitet wird (wie Gehälter; Mieten, Kreditraten). Da die Betriebsunterbrechungsversicherung eine Sachversicherung ist, ist sie auch als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.
Unfallversicherung
Eine weitere freiwillige, aber sehr empfehlenswerte Absicherung gibt es auch durch die Ärzteunfallversicherung.
In Österreich passieren jedes Jahr über 500.000 Unfälle, die nicht im Berufsbereich stattfinden und somit die gesetzliche Unfallversicherung nicht leistet. Für Ärzte ist die Sicherstellung der körperlichen Leistungsfähigkeit enorm wichtig, da bei Verlust von einzelnen Gliedmaßen oder Fähigkeiten (Augenlicht, Gehörsinn) durch Unfälle die berufliche Existenz auf dem Spiel steht.
Wichtigstes Auswahlkriterium für die Unfallversicherung sind auf jeden Fall eine erhöhte Gliedertaxe (einzelne Finger werden mit 100 Prozent bewertet), sowie die Mitversicherung von Gesundheitsschäden durch Strahlen, HIV-Infektionen und ähnliches. Gute Unfallversicherungen müssen nicht teuer sein, bei der Auswahl des Bestbieters wird geraten, vor allem die Leistungsmerkmale genau zu studieren. Eine Unfallversicherung kann grundsätzlich ab dem 3. Jahr bzw. auch jährlich gekündigt und somit ausgewechselt werden.
Risikoversicherung
Eine Ablebens- oder Risikoversicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn man aufgrund hoher Investitionen in der Praxis oder privat Kredite laufen hat Damit sichert man nicht nur den Bankkredit ab, sondern vor allem auch die Familie gegen unerwünschte Zahlungsverpflichtungen.
Risikoversicherungen sind grundsätzlich nicht teuer, die Prämie richtet sich nach der Laufzeit des Vertrages, der Versicherungssumme und dem Eintrittsalter. Es ist ratsam, hier eine längere Laufzeit zu wählen, da auch für etablierte Ärzte immer wieder die Möglichkeit einer Risikoabsicherung für Kredite gegeben sein kann.
Dr. Rinner & Partner
Dr. Günter Rinner, geboren 1961,gründete 1998 zusammen mit seinem Partner Hans Schaffer das Beratungsunternehmen Dr. Rinner & Partner GmbH, das sich seit 25 Jahren mit der umfassenden betriebswirtschaftlichen Beratung von Arztpraxen beschäftigt. Die Dienstleistung „professionelle Praxisfinanzierung“ wurde ergänzt mit speziellen Versicherungslösungen für Arztpraxen. Daraus entwickelte sich eine Unternehmensberatung für Ärzte, Ärztehäuser und Apotheken. Mit dem Bereich „Nicht-ärztliche Aus- und Fortbildung“ für Ärzte, Spitäler und deren Mitarbeiter erreichten Dr. Rinner & Partner in den 90er Jahren die Marktführung. Salzburg ist seit der Gründung von Dr. Rinner & Partner Hauptsitz, ergänzt um eine Zweigniederlassung in München. In Österreich und Deutschland bieten Dr. Rinner & Partner Versicherungslösungen und Unternehmensberatung für Ärzte, Anwälte und andere freie Berufe an.