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Verschrottungsprämie
 
13.03.2009

Verschrottungsprämie Staat gibt Zuschuss beim Autokauf

Von Erwin J. Frasl
Ab 1. April 2009 wird eine „Verschrottungsprämie“ von 1.500 Euro ausbezahlt, wenn man ein altes Auto aus dem Verkehr ziehen lässt und im Gegenzug ein neues erwirbt. Das Gesamtvolumen der staatlichen Förderung beträgt 45 Millionen Euro.
Finanzkrise Verschrottungsprämie Finanzportal Biallo.at

Rund 30.000 Fahrzeuge werden mit der „Verschrottungsprämie“ - auch Ökoprämie genannt - mit jeweils 1 500 Euro gefördert. Das hat das Parlament jetzt beschlossen. Damit ist der Staat in Österreich deutlich knausriger als im Nachbarland Deutschland, wo Käufer von umweltfreundlichen Neuwagen 2.500 Euro an „Abwrackprämie“ für ihr mindestens neun Jahre altes Auto erhalten. 420.000 deutsche Verbraucher haben die Prämie bereits beantragt.

Wer in Österreich von der „Verschrottungsprämie“ profitieren möchte, muss sich allerdings rasch entscheiden. Denn sobald die 45 Millionen Euro vergeben sind, ist Schluss mit diesem Zuschuss, macht etwa der Autofahrerclub ÖAMTC aufmerksam.

Kritik kommt dazu vom Geschäftsführer des Autofahrerklub ARBÖ, Leo Musil. Er bedauert, dass es nicht gelungen ist, die Aktion für das gesamte heurige Jahr sicher zu stellen. "So wie es jetzt im Gesetz steht, gilt das beinharte Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Sobald die 45 Millionen Euro für die ersten 30.000 Prämien vergeben sind, ist Schluss", kritisiert der ARBÖ und appelliert schon jetzt an die Politik, allfällige Härtefälle unbedingt zu vermeiden.

"Wer sein altes Auto im April verschrottet, aber auf das neu bestellte Auto bis Oktober warten muss, weil es nicht schneller geliefert werden kann, würde um die Prämie umfallen, falls die bereit gestellten Gelder schon im September vergeben wären", so Musil.

Kritik an der Verschrottungsprämie kommt auch von Josef Schirak, Spartenobmann des Handels in der Wirtschaftskammer Niederösterreich, und selbst Inhaber von drei Autohäusern in St. Pölten. Der Zuschuss von 1.500 Euro ist für Schirak zu gering, die Vorgaben, um die Verschrottungsprämie zu erhalten, seien hingegen zu hoch.

Die Details zur „Verschrottungsprämie“

Ein Fahrzeug, das mittels „Verschrottungsprämie“aus dem Verkehr gezogen werden soll, muss folgende Bedingungen erfüllen
  • Erstzulassung vor dem 01. Jänner 1996 in Österreich
  • Zulassung auf denselben Besitzer im Inland mindestens ein Jahr vor der Verschrottung
  • gültige §57a KFG-Plakette und Fahrtüchtigkeit
  • tatsächliche Verschrottung des Fahrzeugs

Käufer eines Neuwagens, die sich die „Verschrottungsprämie“ sichern wollen, müssen beim Kauf Folgendes beachten:

  • Zulassung des Neuwagens zwischen dem 01. April 2009 und dem 31. Dezember 2009
  • Mindestens Euro-4-Norm beim neuen Fahrzeug
  • Höhe des Kaufpreises hat keine Bedeutung für den Erhalt der „Verschrottungsprämie“
Staat und Automobilwirtschaft teilen sich die Kosten

Finanziert wird die Prämie jeweils zur Hälfte vom Staat und von der Automobilwirtschaft (dazu tragen die Autohändler selbst mit jeweils 180 Euro und die Verschrotter mit jeweils 70 Euro pro gekauften Neuwagen bei).
Die „Verschrottungsprämie“ können ausschließlich Privatpersonen (keine Unternehmen) nützen. Die Formalitäten zum Erhalt der „Verschrottungsprämie“ übernimmt der jeweilige Autohändler, der dies online via „Finanz online“ des Bundesministeriums für Finanzen abwickeln kann. Der Betrag von 1.500 Euro wird nach erfolgter Abwicklung vom Finanzamt (innerhalb von etwa vier Tagen) direkt auf das Konto überwiesen. 
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