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Urlaubsrecht
 
08.08.2011

Urlaubsrecht Regenwetter löst Fragen zu Rechten und Pflichten aus

Von Erwin J. Frasl
Dauerregen und niedrige Temperaturen mitten im Hochsommer bescheren so manchem Beschäftigten unerwünschte Urlaubstage, andere wieder wollen einen vereinbarten Urlaub rückgängig machen. Hier die Details, was das Urlaubsrecht vorsieht.
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Dr. Johann Kalliauer, Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich: „Sinn und Zweck des Urlaubs ist Erholung. In Zeiten enormer Arbeitsverdichtung sind regelmäßige Arbeitsunterbrechungen für die Gesundheit unverzichtbar“
Vor allem Beschäftigte aus dem Gastgewerbe und der Freizeitbranche bewegt die Frage, ob ihr Arbeitgeber sie einfach tageweise auf Urlaub schicken darf, weil aufgrund des schlechten Wetters Gäste ausbleiben. Andere Arbeitnehmer wollen wissen, ob sie einen vereinbarten Urlaub tatsächlich antreten müssen. Vor allem jene, die keine Reise gebucht haben, möchten ihren Urlaub lieber verschieben, da ihre Urlaubspläne buchstäblich ins Wasser fallen.

Kein einseitiges Vorgehen

Grundsätzlich, so die Rechtsexperten der Arbeiterkammer Oberösterreich, ist Urlaub immer im gegenseitigen Einverständnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu nehmen. Wenn Arbeitnehmer arbeitsbereit sind, dürfen Arbeitgeber nicht einfach Urlaub anordnen. Aber auch Arbeitnehmer können einen festgelegten Urlaub nicht ohne Absprache mit den Arbeitgeber verlegen oder absagen.

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Urlaub verbrauchen

Generell sollte der zustehende Urlaub bis zum Ende des Jahres, in dem er entstanden ist, verbraucht werden. „Sinn und Zweck des Urlaubs ist Erholung. In Zeiten enormer Arbeitsverdichtung sind regelmäßige Arbeitsunterbrechungen für die Gesundheit unverzichtbar“, meint der Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich Dr. Johann Kalliauer.

Finanzielle Ablöse von Urlaub ist verboten

Ist es nicht möglich, den gesamten Urlaub zu konsumieren, kann der Resturlaub ins nächste Jahr mitgenommen werden. Allerdings aufgepasst: Urlaub kann verjähren, und Vereinbarungen, wonach Arbeitnehmer auf ihren Urlaub verzichten und dafür eine Ablöse ausbezahlt bekommen, sind verboten.

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