Zahlreiche Konsumenten erhalten für Rückrufe jetzt eine Rechnung in Höhe von 79 Euro. Als Absender scheint die Fa. „Tel64“ in Vösendorf auf., so die Arbeiterkammer Salzburg. Die betroffenen Konsumenten berichten, dass ihr Rückruf bei einer Sex-Hotline gelandet ist. Auch wer sofort aufgelegt hat, bekommt jetzt die Rechnung präsentiert.
Aber: „Wer keinen Vertrag abgeschlossen hat, muss auch nicht zahlen“, macht Stefan Göweil von der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Salzburg betroffene Verbraucher aufmerksam. Der Rat des Konsumentenschützers: Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie keinen Vertrag abgeschlossen und die Serviceleistung nicht genutzt haben, erheben Sie Einspruch gegen die Rechnung oder Mahnung. Heben Sie den Aufgabeschein und eine Kopie des Schreibens auf. Wenn Sie trotzdem Mahnungen von Inkassobüros oder Rechtsanwälten bekommen, müssen Sie auf diese nicht mehr reagieren, so Göweil.