Der Verein für Konsumenteninformation führt gegen eine Reihe von Telekommunikationsanbietern Verbandsklagen gegen die Entgelte, die für die monatlichen Papierrechnungen verlangt werden. Nun hat das Handelsgericht Wien - nach einer Entscheidung gegen T-Mobile (bestätigt durch das Oberlandesgericht Wien) auch Hutchison 3G das Entgelt von zwei Euro je Rechnung verboten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Heute, am 21. Februar 2012, tritt eine neue Regelung im Paragraf 100 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Danach darf die Möglichkeit der Teilnehmer, eine unentgeltliche Rechnung in Papierform zu erhalten, nicht mehr ausgeschlossen werden. Die Frage ist, ob dies nur bei Neuabschlüssen gelten soll, oder aber auch bei Altverträgen. Telekommunikationsanbieter argumentieren, dass diese Regelung nur für Neuverträge gelte und weiters – im Umkehrschluss - bis jetzt ein Entgelt für Papierrechnungen auch nicht verboten gewesen sei.
Das Gericht sieht das nicht so: Die neue Regelung im TKG solle nur bestehende Unsicherheiten ausräumen und klären. Ein Umkehrschluss ist daher nicht zulässig. Entgelte für Papierrechnungen sind und bleiben verboten.
"Wir gehen daher davon aus, dass die Klarstellungen des Gesetzgebers in Paragraf 100 TKG sich natürlich auch auf Altverträge beziehen. Die Anbieter müssen also auch bei Altverträgen das Entgelt für Papierrechnungen fallen lassen," so Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.