Das ist bitter: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Kartellstrafen gegen vier österreichische Banken bestätigt, die sich im Rahmen des sogenannten "Lombard-Club" über Zinsen und Gebühren abgesprochen hatten. Ein Antrag von Erste Bank, Raiffeisen Zentralbank (RZB), Bank Austria und Österreichische Volksbanken AG (ÖVAG) auf Aufhebung oder Reduzierung der Strafzahlungen wurde vom Europäischen Gerichtshof heute zurückgewiesen.
Der Europäische Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichtshofs erster Instanz von 2006. Damals hatte der Gerichtshof die Rechtsmeinung der EU-Kommission in weiten Teilen geteilt, die im Jahre 2002 insgesamt acht österreichischen Banken, die sich im "Lombard-Club" koordiniert hatten, Kartellstrafen aufbrummte. Von den zu Strafzahlungen verurteilten Banken
Erste Bank der österreichischen Sparkassen,
Bank Austria,
Raiffeisen Zentralbank (RZB),
Bank für Arbeit und Wirtschaft (Bawag)
Österreichische Volksbanken AG (ÖVAG),
Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien,
Niederösterreichische Landesbank-Hypothekenbank wurde nur die Strafe gegen die
Österreichische Postsparkasse (P.S.K.) von damals 7,59 auf 3,795 Millionen Euro herabgesetzt, so dass sich die Gesamtsumme der Strafzahlungen auf 120,47 Millionen Euro verringerte.
Die Geldstrafen für die Erste Bank (37,69 Millionen Euro), für die Raiffeisen Zentralbank (30,38 Millionen Euro), für die Bank Austria von (30,38 Millionen Euro) und für die Österreichische Volksbanken AG von 7,59 Millionen Euro bleiben somit aufrecht.
Die EU-Richter folgten in ihrem Urteil nicht der Meinung des EuGH-Generalanwalts, der dem Gericht erster Instanz "Rechtsfehler" vorwarf und eine Herabsetzung der Strafen verlangt hatte.
Lombard-Club
Im Maria-Theresien-Saal des Wiener Nobelhotel Bristol traf sich bis 1998 regelmäßig ein Kreis von Spitzenbankern. In diesem sogenannten „Lombard-Club“ wurden bei einem Mittagessen die Konditionen von Einlagenzinssätzen, Kreditzinsen, Bankgebühren, Geldtransfers und Exportfinanzierungen am Markt koordiniert. Nach Angaben von EU-Wettbewerbshütern galten diese Absprachen in Österreich dann bis ins kleinste Dorf. Böse Zungen in Bankerkreisen titulierten den Lombard-Club auch als „Club der Meineidbauern“.
Im Juni 1998 hatte dann die EU-Kommission zusammen mit Beamten des österreichischen Wirtschaftsministeriums mehrere Banken unangemeldet durchsucht und Dokumente beschlagnahmt. Glück für die Banken: Die Kommission ahndete den schweren Wettbewerbsverstoss erst vom EU-Beitritt Österreichs 1995 an.