Erstellt werden konnte die Analyse allerdings nur anhand der veröffentlichten Preisblätter und auf Basis der eingepflegten Preise im Tarifkalkulator. „Um alle Details und Berechnungen auf Richtigkeit überprüfen zu können, würden wir Einblick in die Beschaffungskosten der Lieferanten benötigen, was uns von diesen ja verweigert wird“, sagt Martin Graf, Vorstand der E-Control: „Hier ist der Verfassungsgerichtshof am Zug." Graf ist überzeugt, dass es bei einigen Unternehmen "noch Spielraum nach unten" gibt.
Die Preisänderungen wurden auf Basis eines Musterhaushaltes mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh/Jahr berechnet. Dabei zeigt sich, dass Haushaltskunden bei Verbund, Kelag, Energie Klagenfurt und 40 Prozent der regionalen Lieferanten die Senkungen nur teilweise erhalten.
Neue Preismodelle beim Strom
Bei Steweag-Steg, Energie Graz, Energie AG und Linz Strom wurden im Zuge der Umstellung zwar neue Preismodelle eingeführt. Diese haben aber trotz teils weitergegebenen Senkungen zu Preissteigerungen geführt, kritisierte die Kontrollbehörde.
Einige Unternehmen haben laut Graf die Umstellung aber „wirklich korrekt durchgeführt“. Als erfreuliche Beispiele nennt er die EnergieAllianz (BEWAG, Wien Energie und EVN), die Tiwag, die Innsbrucker Kommunalbetriebe, die VKW, die Salzburg AG, einige Tochterunternehmen der angestammten Versorger sowie 30 Prozent aller regionalen Lieferanten.
Ökostrompreise sollen transparenter werden
Das neue Gesetz führt dazu, dass jeder Stromkunde genau nachvollziehen kann, was er für Ökostrom zu bezahlen hat. Wurden bisher die Kosten für „ökologischen“ Strom mit den Mehraufwendungen als Teil des Energiepreises von den Lieferanten verrechnet, sieht das neue Gesetz vor, dass ein Förderbeitrag pro verbrauchter Kilowattstunde sowie eine Ökostrompauschale vom Netzbetreiber verrechnet wird. In der Summe sollte der Energiepreis sinken, bei steigenden Kosten für das Netz bleiben die Gesamtkosten dann ungefär gleich.
"Diese Kosten werden per Verordnung festgelegt und sind für die heimischen Konsumenten erstmals transparent und klar nachvollziehbar, da sie auch auf der Rechnung getrennt ausgewiesen werden müssen", so Graf. Er rät allen Kunden, mit dem Tarifkalkulator auf www.e-control.at zu überprüfen, ob der aktuelle Stromlieferant auch noch tatsächlich der günstigste Anbieter ist.
In ihrer Kritik an der „undurchsichtigen Preispolitik der Energieunternehmen beim Herausrechnen der Ökostrom-Mehrkosten“ sieht sich die Arbeiterkammer (AK) durch die E-Control-Analyse bestätigt. Die AK fordert daher ein schärferes Wettbewerbsrecht.
Quelle: E-Control