Die Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA), die die Kapitalbeschaffung für die Republik Österreich organisiert, darf in Zukunft nur noch gebremst spekulieren. Das hat die Regierung im Ministerrat vereinbart. Ganz ohne Risiko wird die ÖBFA aber auch weiterhin nicht agieren, denn beim Wirtschaften sei immer ein Risiko dabei, so Finanzminister Josef Pröll (ÖVP).
Seitenhieb auf Finanzminister Karl-Heinz Grasser
Auslöser für die strengeren Auflagen für die Bundesfinanzierungsagentur war massive Kritik des Rechnungshofes. Er hatte in einem Rechnungshof-Bericht einen drohenden Verlust von 380 Millionen Euro kritisiert und grobe Mängel im Risikomanagement beanstandet. Nun sei dafür gesorgt, dass es mehr Sicherheit und mehr Kontrolle gebe, so Bundeskanzler Werner Faymann. Für Faymann ist "unter dem ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser einiges eingerissen, das wir wieder in Ordnung bringen müssen". In Zukunft darf maximal ein Drittel des jährlichen Finanzierungsbedarfs kurzfristig veranlagt werden. Der Finanzierungsbedarf wird heuer auf 25 bis 30 Milliarden Euro geschätzt. Josef Pröll wies darauf hin, dass es nun eine konsequente Trennung von Marktaktivitäten und Risikomanagement in allen ÖBFA-Einheiten geben werde und das Vieraugenprinzip gelte.