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Steuertipp
 
24.12.2013

Steuertipp Spenden und andere Sonderausgaben

Von Hans Hammerschmied
Bestimmte private Ausgaben werden als Sonderausgaben steuerlich begünstigt. Oft gilt ein Höchstbetrag von 2.920 Euro. Dieser erhöht sich für Alleinverdiener und Alleinerzieher auf 5.840 Euro.
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Sonderausgaben - was kann ich steuerlich geltend machen?

Ein Sonderausgabenerhöhungsbetrag kann jedoch zusätzlich beantragt werden, wenn für mindestens drei Kinder zumindest sieben Monate Familienbeihilfe bezogen worden ist. Dadurch erhöht sich der Höchstbetrag um  1.460,00 Euro auf 4.380,00 Euro bzw. 7.300,00 Euro. Die innerhalb des persönlichen Höchstbetrages ausgegebene Summe wird durch vier geteilt und um die jährliche Sonderausgabenpauschale von  60 Euro reduziert.

Wenn die Sonderausgaben zum Beispiel  1.600,00 Euro betragen, werden sie durch vier auf  400,00 Euro geteilt. Nach Abzug von  60,00 Euro sind somit zusätzlich  340,00 Euro steuerwirksam (bis  36.400 Euro Jahreseinkünfte). Zwischen 36.400 Euro und 60.000 Euro reduziert sich der abzugsfähige Betrag gleichmäßig. Das Sonderausgabenpauschale von 60 Euro steht in jedem Fall zu. Zu den sogenannten Topfsonderausgaben zählen v.a. Versicherungsprämien für freiwillige Personenversicherungen (Prämien von Ehepartnern und Kindern im selben Haushalt dürfen hinzugerechnet werden), Beiträge zu Pflegeversicherungen und bestimmte Aufwendungen für die Errichtung eines Eigenheims.

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Was alles unbegrenzt absetzbar ist
Unbegrenzt absetzbar sind v.a. bestimmte Renten, freiwillige Weiterversicherungen der gesetzlichen Pensionsversicherung und Steuerberatungskosten. Der Kirchenbeitrag kann ab 2012 mit maximal  400,00  Euro abgesetzt werden (zuvor 200,00 Euro).
Spenden an steuerbegünstigte Organisationen können mit bis zu 10,0 Prozent der Einkünfte des Vorjahres als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dazu zählen bestimmte Lehr- und Forschungseinrichtungen und humanitäre Einrichtungen. Ab 2012 sind auch Umweltschutzorganisationen und die freiwillige Feuerwehr spendenbegünstigt. Eine Liste der begünstigten Empfänger können Sie hier abrufen. Einrichtungen der Kunst und Kultur werden Sie allerdings vergeblich suchen.
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