Ab 2010 genügt zum Nachweis als pädagogisch qualifizierte Person eine Ausbildung im Mindestausmaß von nur acht Stunden. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (www.bmwfj.gv.at) sind die Anbieter von entsprechenden Schulungen aufgelistet. Steuerlich optimal ist der Fall dann, wenn die Großmutter diesen Kurs absolviert und keine eigenen Einkünfte hat.
Bei drei Kinder könnten somit die Ausgaben von insgesamt maximal 6.900,00 Euro (2.300,00 Euro pro Kind) als Ausgaben abgesetzt werden. Das bringt eine Steuerersparnis von bis zu 3.450,00 Euro (unter der Annahme eins 15 prozentigen Grenzsteuersatzes der Eltern). Die Großmutter ist mit diesem Honorar noch nicht einkommensteuerpflichtig und unter Berücksichtigung von 12 Prozent Betriebsausgabenpauschale und 13 Prozent Gewinnfreibetrag auch nicht sozialversicherungspflichtig.
Bei Au-pair-Kräften gilt noch eine andere Sonderregelung. Hier können die Kinderbetreuungskosten ab Beginn der Au-pair Tätigkeit berücksichtigt werden, wenn die erforderlichen Schulungen innerhalb der ersten beiden Monaten des Aufenthaltes in Österreich erfolgen.