Die gute Nachricht: Kinder unter 18 Jahren können ganzjährig beliebig viel verdienen,ohne dass Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag gefährdet sind. Aufpassen muss man aber bei Kindern ab 18 Jahren: Um in diesem Fall die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag nicht zu verlieren, darf das steuerpflichtigeJahreseinkommen des Kindes (nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, Werbungskosten,Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen) 10.000 Euro nicht überschreiten,unabhängig davon, ob es in den Ferienoder außerhalb der Ferien erzielt wird, macht die BDO Austria aufmerksam.
Bei Gehaltseinkünften darf ein Kind daher insgesamt brutto rund 12.439 Euro pro Jahr (Bruttogehalt ohne Sonderzahlungen unter Berücksichtigung von SV-Beiträgen bzw. Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschale) verdienen, ohne dass die Eltern um die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag bangen müssen.
Vorsicht bei „schädlichen" Einkünften
Zu den für den Bezug der Familienbeihilfe und desKinderabsetzbetrages „schädlichen" Einkünften zählen nicht nur Einkünfte aus einer aktiven Tätigkeit (Lohn- oder Gehaltsbezüge, Einkünfte aus einer selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit),sondern sämtliche der Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte (daher beispielsweiseauch Vermietungs- oder sonstige Einkünfte). Lehrlingsentschädigungen,Waisenpensionen sowie einkommensteuerfreie Bezüge und endbesteuerteEinkünfte bleiben außer Ansatz.
Folgende Besonderheiten sind noch zu beachten
Aus der Sicht des Kindes selbst ist laut BDO Austria Folgendes zubeachten
Das müssen Sie bei der Umsatzsteuer beachten
Eine Ferialbeschäftigung im Werkvertrag bzw. freien Dienstvertrag unterliegt grundsätzlich auch der Umsatzsteuer (im Regelfall 20 Prozent). Umsatzsteuerpflicht besteht jedoch erst ab einem Jahresumsatz (= Bruttoeinnahmen inklusive 20 Prozent Umsatzsteuer) von mehr als 36.000 Euro (bis dahin gilt die unechte Steuerbefreiung für Kleinunternehmer). Eine Umsatzsteuererklärung muss seit 1.1.2011 ebenfalls erst ab Umsätzen von 30.000 Euro netto abgegeben werden.