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Steuertipp
 
17.05.2014

Steuertipp Durch Spenden sparen ?

Von Hans Hammerschmied
Natürlich ist die Formulierung „Durch Spenden sparen“ in sich widersinnig, denn spenden bedeutet Vermögenswerte freiwillig und ohne Gegenleistung zu einem guten Zweck zu übergeben.
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Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Mag. Hans Hammerschmied
Spenden zieht letzten Endes dadurch immer eine Schmälerung des eigenen Vermögens nach sich. Doch wie in jedem anderen Lebensbereich, sollte auch das Gute klug und sparsam getan werden.

Um die Freigiebigkeit der Bürger zu fördern, aber auch um sie in eine gewünschte Richtung zu lenken, sieht das Steuergesetz bei bestimmten Spenden die Möglichkeit vor, diese steuerlich abzusetzen. Wenn man also an einen spendenbegünstigten Empfänger spendet, übernimmt der Staat durch seinen entfallenen Steuereinnahmen unter Umständen einen beträchtlichen Anteil der Spende. Die Krux an der Sache ist die zuvor schon erwähnte „Lenkung“ des Staates des Spendenflusses.
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Der Entscheidung welche Zwecke besonders förderwürdig sind, liegen leider nicht nur gesellschaftspolitische Erwägungen zugrunde, sondern auch wahltaktische Überlegungen. Niemand wird mildtätigen Einrichtungen, sowie Einrichtungen die Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe betreiben, diese Begünstigung nicht zuerkennen wollen. Das ist von gesellschaftlichem Interesse und wird auch vom Wahlvolk goutiert. Doch warum eine Spende an die Oper nicht abgesetzt werden kann, während ein Tierheim sehr wohl von der Begünstigung umfasst ist, lässt sich nur dadurch erklären, dass mehr Tierliebhaber wählen gehen, als Musikfreunde.

Natürlich bestimmen in einer Demokratie nun einmal die Mehrheitsverhältnisse die Regeln. Doch der große Kultur- und Kunstschatz Österreichs wird in Zukunft nicht mehr allein aus staatlichen Mitteln erhalten werden können, um von einem Ausbau gar nicht erst zu reden. In diesem Fall können wir uns einiges von den USA abschauen, wo die großen Kultureinrichtungen fast durchwegs von privaten Mäzenen finanziert werden, wobei diese Spenden dort selbstverständlich von der Steuer abgesetzt werden können.

Biallo-Tipp: Hier können Sie sich informieren, welche Organisationen spendenbegünstigt sind.
 
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Foto: Hammerschmied Hohenegger & Partner Wirtschaftsprüfungs GmbH ID:3854
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