Schwerpunkt der Änderungen im neuen Einkommensteuergesetz ist eine Entlastung aller lohn- und einkommensteuerpflichtigen Bürger. Dabei wird die Grenze, ab der Lohn- bzw. Einkommensteuer bezahlt werden muss, von 10.000 Euro auf 11.000 Euro angehoben.
Die ab 01. Jänner 2009 geltenden Tarife sehen im Einzelnen wie folgt aus:
Steuerpflichtiges Einkommen | Grenzsteuersatz |
bis 11.000 Euro (bisher 10.000 Euro) |
null Prozent |
11.000 bis 25.000 Euro (bisher 10.000 – 25.000 Euro) |
36,50 Prozent (bisher 38,33 Prozent) |
25.000 bis 60.000 Euro (bisher 25.000 – 51.000 Euro) |
43,2143 Prozent (bisher 43,60 Prozent) |
ab 60.000 Euro (bisher ab 51.000 Euro) |
50,00 Prozent |
Durch die Anhebung der Freigrenze werden Bruttojahreseinkommen von 16.870 Euro bei Arbeitnehmern bzw. von 14.944 Euro bei Pensionisten und Einkommen bei Selbstständigen von 12.713 Euro steuerfrei gestellt. Der Eingangssteuersatz wird von rund 38,33 Prozent auf 36,5 Prozent gesenkt. Der Spitzensteuersatz von 50 Prozent wird künftig erst ab 60.000 Euro Jahreseinkommen fällig.
Entlastung ab April
Da die Steuerreform 2009 voraussichtlich Ende März 2009 in Kraft tritt, kann der neue Tarif erst bei der Lohnverrechnung für April 2009 angewendet werden. Die Arbeitgeber können dann mit der Lohnverrechnung für April 2009 auch die ersten Monate des Jahres 2009 berücksichtigen und den Arbeitnehmern die zuviel einbehaltene Lohnsteuer auszahlen, so die BDO Auxilia Treuhand.
Konkret liegt die Entlastung durch dias neue Gesetz zwischen 149 Euro pro Jahr (niedrigster Wert bei einem Monatsbrutto von 1.100 Euro) und maximal 1.350 Euro pro Jahr (höchster und gleich bleibender Wert ab einem Monatsbrutto von 5.800 Euro).