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Steuerreform 2009
 
23.04.2009

Steuerreform 2009 So kommen Sie schnell zu Ihrem Geld

Von Johann Leopold
Das Steuerreformgesetz 2009 ist in den meisten Punkten rückwirkend ab 1.1.2009 in Kraft getreten. Es sieht eine verpflichtende Regelung zur rückwirkenden Berechnung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber bis spätestens 30. Juni 2009 für aufrechte Dienstverhältnisse vor, sofern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten dazu vorhanden sind.

Einfach kommen die Arbeitnehmer zur Erhöhung des Kinderabsetzbetrages, so die Steuerexperten der BDO Auxilia Treuhand: Der um 7,50 Euro pro Monat erhöhte Kinderabsetzbetrag wird automatisch mit der nächsten Familienbeihilfenzahlung ausbezahlt. Der Bonus aus der Senkung der Steuertarife sollte bei Dienstnehmern im April auf dem Bankkonto sichtbar werden. Denn ab April kann der Dienstgeber die Lohnabrechnung für die Monate Jänner bis März aufrollen und die sich daraus ergebende Steuergutschrift mit dem Bezug für April auszahlen. Spätestens bis Ende Juni 2009 muss diese Aufrollung vom Arbeitgeber durchgeführt werden.

Nach Jobwechsel heisst es warten

Dienstnehmer, die in den ersten drei Monaten ihren Job gewechselt haben, müssen auf die Gutschrift für die Monate Jänner bis März allerdings bis zur Arbeitnehmerveranlagung 2009, die erst im Frühjahr 2010 durchgeführt werden kann, warten. Grund: Eine Aufrollung durch den Arbeitgeber ist nur bei aufrechtem Dienstverhältnis möglich.

Kinderbetreuungskosten

Die Berücksichtigung der nunmehr als außergewöhnliche Belastung absetzbaren Kinderbetreuungskosten (für Kinder bis zum 10. Lebensjahr bis zu 2.300 Euro pro Jahr und Kind) und der zusätzlichen Sonderausgaben (Spenden für mildtätige Zwecke bzw. Entwicklungs-oder Katastrophenhilfe, Kirchenbeitrag bis zu 200 Euro) kann entweder über die Arbeitnehmerveranlagung 2009 oder über einen Antrag auf Ausstellung eines (geänderten) Freibetragsbescheides erfolgen.

Denken Sie aber daran: Voraussetzung für die Ausstellung eines (neuen oder geänderten) Freibetragsbescheides durch das Finanzamt ist aber, dass (zusätzliche) Werbungskosten von 900 Euro oder Ausgaben im Zusammenhang mit Katastrophenschäden glaubhaft gemacht werden. Nur dann können in diesem neuen Freibetragsbescheid auch voraussichtliche Sonderausgaben und sonstige außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

So kommen Sie zum Vorteil des Kinderfreibetrages

In den Genuss der Steuerersparnis aus dem neuen Kinderfreibetrag (bis zu 220 Euro pro Kind und Jahr) kommt man ausschließlich über die Arbeitnehmerveranlagung 2009.

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