...auch die Mietzinsbeihilfe, der Landarbeiterfreibetrag und die Steuerbegünstigung der ersten zehn Überstunden stehen vor dem Aus.
Während noch völlig offen ist, wie die „große Steuerreform“ der Regierung letztendlich beschaffen sein wird, zeigt der Bericht der Expertenkommission bereits jetzt einige Punkte auf, bei denen unter den Koalitionsexperten Einigkeit besteht. Dabei handelt es sich allerdings weniger um die versprochenen Steuererleichterungen, als um Reformen, die die Betroffenen erheblich schlechter stellen werden.
Steuerkommission: Privat genutzte Dienstwagen werden teurer
So halten die Experten beider Lager die steuerliche Behandlung eines privat genutzten Dienstwagens für zu großzügig. Dafür ist bislang monatlich ein Sachbezug von 1,5 Prozent der tatsächlichen Anschaffungskosten (einschließlich USt und NoVA, maximal 720 Euro) anzusetzen und zu versteuern, was der Kommission als zu gering erscheint. Sie fordert daher eine Anhebung auf zumindest zwei Prozent, wobei nur besonders umweltfreundliche Fahrzeuge den alten Satz behalten sollen. Erwartete Kosten für die betroffenen Steuerzahler: rund 75 Millionen Euro.
Steuerkommission: Begünstigung der ersten zehn Überstunden fällt
Übereinstimmung herrscht auch bezüglich der Abschaffung der Steuerbegünstigung für die ersten zehn Überstunden im Monat. So sind diese aktuell bis höchstens 86 Euro monatlich steuerfrei, was falsche Anreize schaffe. Denn laut Kommission solle nicht die Mehrarbeit des einzelnen Arbeitnehmers gefördert werden, sondern die Verteilung der Arbeit auf mehr Arbeitnehmer. Davon betroffene wären ca. 750.000 Arbeitnehmer, die dadurch 250 Millionen Euro an zusätzlichen Steuern zu bezahlen hätten.
Steuerkommission: Ende des Landarbeiterfreibetrags
Gestrichen werden soll zudem der Landarbeiterfreibetrag. Denn dieser wurde eingeführt, um der „Landflucht“ entgegenzuwirken, was nicht mehr zeitgemäß wäre. Der Freibetrag von 171 Euro für land- und forstwirtschaftlichen Arbeitern soll deshalb entfallen, wobei die Steuerreform-Kommission davon ausgeht, dass der Einkommensverlust „durch eine gleichzeitige Senkung des Eingangssteuersatzes“ kompensiert wird. Geschätzte Kosten für die Betroffenen: 1 Million Euro.
Steuerkommission: Mietzinsbeihilfe zu aufwendig
Streichen möchte die Kommission zudem die Mietzinsbeihilfe. So können auf Antrag des Mieters bestimmte Erhöhungen des gesetzlichen Hauptmietzinses steuerlich als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn die Erhöhung aufgrund der Einhebung eines Erhaltungsbeitrages oder aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung erfolgt. Diese Belastung wird durch Zahlung eines monatlichen Betrages abgegolten, wofür jedoch ein maximales Jahreseinkommen des Mieters von 7.300 Euro vorausgesetzt wird. Folglich kann sie nur von sehr wenigen Personen tatsächlich in Anspruch genommen werden, was dann per Bescheid festgestellt wird. Da der abweisende Bescheid des Finanzamtes aber für die Beantragung einer entsprechenden Förderung bei den Bundesländern erforderlich ist, wird in der Praxis die Mietzinsbeihilfe häufig auch bei viel höherem Einkommen beantragt, was zu einem unnötigen Aufwand in den Finanzämtern führe. Folglich solle die Mietzinsbeihilfe gestrichen werden, was die Betroffenen rund eine Million Euro kosten würde.
Steuerkommission: Mehr Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen
Stärker fördern möchte die Kommission hingegen die Beteiligung der Mitarbeiter an den Unternehmen. So wird aktuell die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Kapitalanteilen am Unternehmen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer bis maximal 1.460 Euro steuerfrei gestellt. Das ist der Steuerreform-Kommission zu wenig, die daher eine Erhöhung auf 3.000 Euro vorschlägt. Das allerdings unter einem Finanzierungsvorbehalt, da die Kosten für den Staat rund 25 Millionen Euro betragen würden.