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Michael Sedlak
 
27.06.2012

Michael Sedlak So sind Einlagen bei Erste Bank und Sparkassen geschützt

Von Erwin J. Frasl
Die politische Diskussion über Änderungen der Einlagensicherung wird intensiver. Biallo.at erkundete bei Michael Sedlak, Leiter "Recht Retail & Steuern" der Erste Bank, wie Einlagensicherung und Haftungsverbund bei Erste Bank und Sparkassen Anleger schützen.
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Mag. Michael Sedlak, Leiter der Rechtsabteilung "Recht Retail & Steuern" der Erste Bank der Oesterreichischen Sparkassen AG zeigt auf, was Einlagensicherung und Haftungsverbund leisten können

Biallo.at: Aufgrund der gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung in Österreich sind Einlagen natürlicher Personen seit 1.1.2010 mit einem Höchstbetrag von 100.000 Euro pro Einleger gesichert. Die Sicherheit von Erste Bank und Sparkassen geht über diesen gesetzlichen Rahmen hinaus: Die Erste Bank und Sparkassen gehören dem Haftungsverbund der Erste Bank und Sparkassen an. Wie viel Prozent einer Einlage werden durch den Haftungsverbund der Erste Bank und Sparkassen geschützt?

Michael Sedlak: Im Haftungsverbund der österreichischen Sparkassen garantieren Erste Bank und österreichische Sparkassen im Rahmen ihres Haftungsverbundes die Auszahlung der Kundeneinlagen über den gesetzlich gesicherten Betrag hinaus, bis zu 100% der Einlagen. Ein umfassendes Frühwarnsystem, erkennt sehr früh allfällige wirtschaftliche Probleme von Sparkassen und lässt ihnen zur Bewältigung wirtschaftlicher Probleme effiziente Hilfe zukommen. Noch nie in der Geschichte österreichischer Sparkassen, verloren Kunden Einlagen bei ihrer Sparkasse.

Biallo.at: Welche Einlagen sind durch die gesetzliche Einlagensicherung bzw. den Haftungsverbund der Erste Bank und Sparkassen geschützt?

Sedlak: Der Umfang der gesetzlich geschützten Einlagen ist im Bankwesengesetz abschließend definiert. Einfach zu merken ist, dass alle Einlagen, die man auf einem Sparbuch hat oder auf einem Konto, also vor allem das typische Girokonto, liegen hat, von der gesetzlichen Einlagensicherung umfasst sind. Darüber hinaus sind auch noch verbriefte Forderungen soweit es sich hierbei nicht um Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen oder fundierte Bankschuldverschreibungen handelt, gesichert. Jedoch sind hier nur Einlagen in Euro oder in einer anderen EWR-Währung gesichert.

Wesentlichster Unterschied zur gesetzlichen Einlagensicherung liegt, wie bereits vorhin erwähnt, neben der gesicherten Höhe im Umstand, dass im Haftungsverbund auch die von den Sparkassen und der Erste Bank begebenen Schuldverschreibungen vom Schutz mit umfasst sind.

Biallo.at: Welche Regeln gelten bei der gesetzlichen Einlagensicherung bzw. dem Haftungsverbund der Erste Bank und Sparkassen für nicht-natürliche Personen, Unternehmen bzw. institutionelle Kunden?

Sedlak: Folgende Regelungen gelten bei der Einlagensicherung bzw. dem Haftungsverbund:

  • Gesetzliche Einlagensicherung: Seit 1.1.2010 sind sicherungspflichtige Einlagen für Nicht-natürliche Personen in Höhe von 100.000 Euro gesichert.
     
  • Erweiterte Einlagensicherung des Haftungsverbundes österreichischer Sparkassen: Seit Bestehen des Haftungsverbundes sind Einlagen für Nicht-natürliche Personen bis zu 100 Prozent gesichert.

 Von der Absicherung nicht umfasst sind folgende Ausnahmen:

  • Forderungen von Kreditinstituten
     
  • Eigenmittelbestandteile gemäß Paragraf 23 BWG ohne Rücksicht auf ihre Anrechenbarkeit (z.B. Partizipations-, Hybrid- oder Ergänzungskapital)
     
  • Forderungen im Zusammenhang mit Geldwäscherei
     
  • Forderungen im Zusammenhang mit strafrechtlich zu verfolgenden Handlungen.
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Biallo.at: Wie greifen hier die Einlagensicherungssysteme? Schützt zuerst die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Einleger und dann greift der Haftungsverbund der Erste Bank und Sparkassen?

Sedlak: Der Haftungsverbund ist eine über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgehende Absicherung bestimmter Forderungen (Einlagen) von Kunden, der zwischen Erste Group Bank AG, der Erste Bank Oesterreich und den österreichischen Sparkassen vertraglich vereinbart worden ist. Den Kunden wird damit eine ihre gesetzlichen Ansprüche erweiternde Einlagensicherung geboten.

Biallo.at: Wie ist das bei der Erste Bank und Sparkassen? Haften hier zuerst die Erste Bank und Sparkassen eines Bundeslandes untereinander und kommt erst danach die Unterstützung durch den Haftungsverbund der Erste Bank und Sparkassen, oder wie geht das sonst?

Sedlak: Die gesetzliche Einlagensicherung in Österreich wird von fünf Sicherungsrichtungen durchgeführt. Eine diesbezügliche Sicherungseinrichtung ist die des Sparkassensektors. Im Haftungsverbund der österreichischen Sparkassen haften Erste Bank und österreichische Sparkassen wechselseitig füreinander. Bundesländergrenzen spielen sowohl in der gesetzlichen Einlagensicherung, als auch in der erweiterten Einlagensicherung des Haftungsverbundes österreichischer Sparkassen keine Rolle.

Biallo.at: Wie sind Wertpapierdepots von Anlegern bei Erste Bank und Sparkassen geschützt?

Sedlak: Die gesetzliche Anlegerentschädigung sichert Forderungen von Kunden gegen eine Bank ab, welche sich aus Dienstleistungen in Bezug auf Wertpapiere ergeben können. Davon umfasst sind jene Fälle, in denen die Bank Gelder aus Wertpapiertransaktionen (z. B. Gelder aus Dividendenzahlungen) auf unverzinste Konten gutschreibt und nicht mehr auszahlen kann oder Wertpapiere nicht mehr zurückgegeben werden können. Kunden, die natürliche Personen sind, erhalten einen maximalen Gesamtbetrag von 20.000 Euro. Kunden, die juristische Personen oder Personengesellschaften sind, erhalten 90 Prozent ihrer Forderung, höchstens jedoch 20.000 Euro. Der Schutz aus der Anlegerentschädigung steht dem Kunden zusätzlich zur Einlagensicherung zu.

Nicht gesichert sind z.B. Schuldverschreibungen des Kreditinstitutes (z. B. Wohnbank-Anleihen, Kassenobligationen, Pfandbriefe etc.). Sie werden im Konkurs der emittierenden Bank nach Maßgabe der Emissionsbedingungen bedient (z. B. bevorzugt aus einer abgesonderten Deckungsmasse wie etwa Pfandbriefe oder mit der Konkursquote oder nachrangig nach Bedienung der anderen Gläubiger).

 

Biallo.at: Wie ist es um die Sicherheit von Bausparverträgen bestellt? Wenn jemand bei Erste Bank und Sparkassen ein Sparbuch hat und zusätzlich einen Bausparvertrag bei der s Bausparkasse abgeschlossen hat und hier bereits über ein erfreuliches Guthaben verfügt, ist dann dieses Bauspar-Guthaben auch durch die gesetzliche Einlagensicherung und den Haftungsverbund der Erste Bank und Sparkassen geschützt? Und wenn ja, bis zu welcher Höhe?

Sedlak: Die Bausparkasse der österreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft, kurz s Bausparkasse, ist ein rechtlich eigenständiges Institut und unterliegt gemäß Bankwesengesetz der Einlagensicherungseinrichtung Sparkassen-Haftungs Aktiengesellschaft. Guthaben auf Bausparverträgen der s Bausparkasse sind daher unabhängig von etwaigen weiteren Ansparprodukten der Kunden bei Erste Bank und Sparkassen im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Person abgesichert.

Der maximal mögliche prämienbegünstigte Sparbetrag pro Jahr beträgt 1.200,00 Euro. Bausparen ist eine sichere und ertragreiche Sparform, um mit dem privaten Vermögensaufbau mit monatlichem Sparen zu beginnen. Es ist in seiner Zielsetzung nicht für die Veranlagung erheblicher Vermögenswerte ausgerichtet. So weisen lediglich knapp drei Promille unserer Sparkonten einen Saldo über 100.000,00 Euro auf.

Mag. Michael Sedlak
... ist seit 2001 in der Rechtsabteilung "Recht Retail & Steuern" der Erste Bank der Oesterreichischen Sparkassen AG tätig und dort primär für Konto-, Zahlungsverkehrs-, Datenschutz-/Bankgeheimnisfragen zuständig. Seit März 2011 ist er Leiter dieser Abteilung.
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