Wie eröffne ich ein Konto bei der Erste Bank? Manfred Bartalszky, Leiter Business Development Privat and Corporate der Erste Bank im Biallo.at-Interview mit allen wichtigen Details.
Biallo.at: Gibt es bei Ihnen ein Mindestalter für die Eröffnung eines Girokontos, eines Gehaltskontos, für ein Sparbuch bzw. für ein Online-Sparkonto bzw. ein Höchstalter für die Eröffnung eines Pensionskontos?
Manfred Bartalszky: Das Mindestalter, um ein Girokonto zu eröffnen, ist zehn Jahre. Für das Sparbuch beziehungsweise Sparkonto gibt es kein Mindestalter. In beiden Fällen müssen aber natürlich die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, d.h. die Verfügung der Konten muss durch einen gesetzlichen Vertreter erfolgen. Für die Eröffnung des Pensionskontos gibt es keine Altersgrenze.
Biallo.at: Ist bei Ihnen eine Mindesteinzahlung für die Eröffnung eines Girokontos bzw. für ein Online-Sparkonto notwendig?
Bartalszky: Für die Eröffnung eines Kontos ist keine Mindesteinzahlung notwendig. Ein Sparbuch hingegen kann nur mit einer Einzahlung aktiviert werden. Der Mindestbetrag ist 1,00 Euro.
Biallo.at: Ist bei Ihnen ein ordentlicher Wohnsitz in Österreich für die Eröffnung eines Girokontos bzw. für ein Online-Sparkonto notwendig?
Bartalszky: Grundsätzlich ist kein Wohnsitz in Österreich erforderlich. Jedoch können Kunden ohne inländischen Wohnsitz online keine Produkte abschließen. Eine österreichische Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung für die Eröffnung eines Kontos oder Sparbuchs.
Einsatz der Digitalen Signatur für Kontoeröffnung wird vorbereitet
Biallo.at: Ist ein Referenzkonto bei einer anderen Bank für die Eröffnung eines Girokontos bzw. für ein Online-Sparkonto bei Ihnen notwendig?
Bartalszky: Grundsätzlich ist kein Referenzkonto erforderlich, mit Ausnahme vom Online-Abschluss eines Girokontos.
Biallo.at: Muss die Legitimation für die Eröffnung eines Girokontos bzw. für ein Online-Sparkonto bei Ihnen in der Bank erfolgen?
Bartalszky: Die Legitimation muss in der Bank erfolgen. Möchte ein Neukunde ein Konto online eröffnen gelten die Bestimmungen gemäß dem Ferngeschäft, d.h. es wird eine Kopie des Ausweises und eine Überweisung vom Referenzkonto benötigt.
Biallo.at: Kann die Legitimation für die Eröffnung eines Girokontos bzw. für ein Online-Sparkonto bei Ihnen durch die Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass, Führerschein udgl.) erfolgen?
Bartalszky: Nein es müssen die Originaldokumente vorgelegt werden. Eine Ausnahme ist der Online-Abschluss durch Neukunden. Hier gelten die Bestimmungen gemäß Ferngeschäft, also eine Kopie des Ausweises sowie eine Überweisung vom Referenzkonto.
Biallo.at: Kann die Legitimation für die Eröffnung eines Girokontos bzw. für ein Online-Sparkonto bei Ihnen durch Digitale Signatur (z.B. Bürgercard, Mobiltelefon udgl.) erfolgen?
Bartalszky: Derzeit ist das noch nicht möglich. Der Einsatz einer digitalen Signatur für die Kontoeröffnung ist jedoch bereits in Planung.