Biallo.at: Aufgrund der gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung in Österreich sind Einlagen natürlicher Personen seit 1.1.2010 mit einem Höchstbetrag von 100.000 Euro pro Einleger gesichert. Welche Einlagen sind durch die gesetzliche Einlagensicherung der Banken & Bankiers konkret geschützt?
Erich Heiss: Die Einlagensicherung der Banken & Bankiers sichert nur Einlagen bei ihren Mitgliedsinstituten. Geschützt sind alle Guthaben auf Konten oder Sparbüchern, wie z.B. Gehalts- und Pensionskonten, sonstige Girokonten, Festgelder oder Kapitalsparbücher. Jede Person ist so oft mit bis zu 100.000 Euro parallel gesichert, als es bei verschiedenen Bankinstituten sicherungsfähige Guthaben hat. Es ist dabei unerheblich, ob eine Bank eine Tochter einer anderen Bank ist. Beispiel: BAWAG PSK AG ist eine einzige Bank, aber deren Tochter easybank AG ist eine eigenständige Bank.
Biallo.at: Und was ist nicht gesichert?
Heiss: Einlagen in Fremdwährungen, welche nicht zum Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) gehören, sind nicht gesichert (z.B. US-Dollar, Japanischer Yen). Wegen der Zugehörigkeit von Liechtenstein zum EWR sind Schweizer Franken (CHF) gesichert.
Biallo.at: Welche Regeln gelten bei der Einlagensicherung der Banken & Bankiers für nicht-natürliche Personen?
Heiss: Alle nicht natürlichen Personen sind mit einem Betrag von höchstens 100.000 Euro gesichert. In Sachen Anlegerentschädigung sind Forderungen von nicht natürlichen Personen gegen ein Kreditinstitut, die sich aus Dienstleistungen in Bezug auf Wertpapiere ergeben können, mit 90 Prozent, höchstens jedoch mit einem Betrag von 20.000 Euro gesichert.
Biallo.at: Was oder wer ist mit Einlagensicherung der Banken & Bankiers nicht gesichert?
Heiss: Nicht gesichert sind Einlagen oder Forderungen aus Wertpapier-Dienstleistungen von Unternehmen (inklusive Genossenschaften und Vereine), welche die Voraussetzungen für große Kapitalgesellschaften lt. Paragraf 221 Abs. 3 UGB erfüllen, Staaten und Zentralverwaltungen sowie regionale und örtliche Gebietskörperschaften, Kredit- oder Finanzinstitute, Investmentgesellschaften, Pensionsfonds bzw. -kassen, Versicherungen. Darüber hinaus bestehen weitere Ausnahmen von der Sicherungspflicht gem. Paragraf 93 Abs. 2 Z 3 und Abs. 5 Bankwesengesetz (BWG).
Biallo.at: Wie rasch erhalten Sparer Ihr Geld falls eine Ihrer Mitgliedsbanken in eine Pleite schlittert und die Einlagensicherung in Anspruch genommen wird?
Heiss: Auf Verlangen des Einlegers/Anlegers und nach Prüfung der Berechtigung werden innerhalb von 20 Arbeitstagen die Auszahlungen vorgenommen.
Biallo.at: Und wie ist es um die Sicherheit von Schuldverschreibungen eines Mitgliedsinstitutes bestellt?
Heiss: Schuldverschreibungen (z.B. Wohnbank-Anleihen) werden im Konkurs nach Maßgabe der Emissionsbedingungen bedient (z.B. bevorzugt aus einer abgesonderten Deckungsmasse, oder mit der Konkursquote, oder nachrangig nach Bedienung der anderen Gläubiger).
Biallo.at: Wie ist es um die Sicherheit von Bausparverträgen bestellt? Wenn jemand bei Ihren Mitgliedsbanken ein Sparbuch hat und zusätzlich einen Bausparvertrag abgeschlossen hat und hier bereits über ein erfreuliches Guthaben verfügt, ist dann dieses Bauspar-Guthaben auch durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt? Und wenn ja, bis zu welcher Höhe?
Heiss: Auch alle Bausparkassen - bei unserer Einlagensicherungsgesellschaft ist es die Bausparkasse Wüstenrot - sind Pflichtmitglieder der Einlagensicherungen, sodass das Bausparguthaben jedes Bausparers mit bis zu 100.000 Euro ebenfalls gesichert ist.