"Liegt man nur einen Euro über dieser Grenze, verliert man gleich die ganze Pension. Diese Regelung ist ungerecht und gilt zudem nur für den gesetzlichen Pensionsbereich, nicht jedoch für Beamte", macht Seniorenbundobmann Andreas Khol aufmerksam. Er strebt die Anpassung dieser sogenannten Ruhens- und Wegfallensbestimmungen im Zuge der derzeit zu
verhandelnden Neuregelung der Sonderpensionsformen an.
"Für all jene, die gerne über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus arbeiten möchten und auch die Möglichkeit dazu haben, haben wir unser 'Belohnungs--Modell' vorgestellt, das mit sechs Prozent Zuschlägen pro länger gearbeitetem Jahr einen zusätzlichen Anreiz bieten soll", so Khol.