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Schwarzgelder im Ausland
 
15.01.2010

Der Rückweg zur Steuerehrlichkeit

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Angesichts dieser Entwicklung in Europa plädiert Hübner, für eine Ergänzung des bestehenden Instruments der Selbstanzeige. Durch eine rechtzeitige Selbstanzeige können Steuersünder schon derzeit eine Finanzstrafe vermeiden. Voraussetzung für die Straffreiheit ist allerdings die völlige Offenlegung der Steuerverkürzung und aller involvierten Personen gegenüber der Finanzbehörde. 

Ausweg "Anonyme Nachzahlung"

Um den entscheidenden Schritt zur Steuerehrlichkeit zu erleichtern, tritt Hübner für die
Möglichkeit der anonymen Rückführung von Schwarzgeldern nach Österreich ein, wenn von diesen Geldern ein bestimmter Prozentsatz (der etwa zwischen zehn Prozent und 20 Prozent liegen könnte) als einmalige Nachzahlung anonym an die Finanz abgeführt wird. Bei künftigen
Nachfragen über die Herkunft könnte dann diese Zahlung offen gelegt und ein Strafverfahren vermieden werden.

Prof. Dr. Karl Bruckner, Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht, begründet den Wunsch nach Anonymität: Viele reumütige Steuersünder scheuen vor einer Selbstanzeige mit voller Offenlegung zurück, da sie befürchten, dadurch als Steuerhinterzieher stigmatisiert und in
Hinkunft unter die besondere Beobachtung der Finanzbehörden gestellt zu werden. Diese Bedenken könnten durch die Anonymität der Selbstanzeige ausgeräumt werden.

Amtshilfeabkomen sorgen jetzt für Weitergabe von Daten

Für Österreich hätte eine solche Regelung besondere Bedeutung, weil spätestens 2011 diverse steuerliche Amtshilfeabkommen, zum Beispiel mit der Schweiz, den Niederlanden und etlichen andere Staaten, in Kraft treten, die österreichische Banken zur Weitergabe von Bankdaten an
ausländische Finanzbehörden verpflichten. Vice versa sind auch die Banken in diesen Ländern zur Auskunft gegenüber den österreichischen Steuerbehörden verpflichtet.

Mit der von ihm vorgeschlagenen Vorgangsweise würde die Rückführung von Vermögen aus dem Ausland ermöglicht und dem Staat eine lukrative Einnahmenquelle eröffnet, ist Hübner überzeugt. Dabei gehe es nicht nur um die einmalige "Amnestieabgabe", sondern auch um
die künftigen Kapitalertragssteuern auf das rückgeführte Vermögen.

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