Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat den AWD im Zusammenhang mit den massenhaften Beschwerden über systematische Fehlberatungen durch AWD-Berater beim Kauf von Immofianz- und Immoeast-Aktien aufgefordert, für jene rund 2.200 TeilnehmerInnen an
der Sammelklagen-Aktion des VKI, deren Ansprüche noch nicht eingeklagt sind, einen Verjährungsverzicht abzugeben. Dies hätte es ermöglicht, dass das Handelsgericht Wien in den beiden anhängigen Sammelklagen die Vorwürfe des VKI gegen den AWD prozessökonomisch prüfen können. Der AWD hat dies aktuell ausdrücklich abgelehnt.
"Der AWD will keinen Vergleich und eine ökonomische gerichtliche Klärung des Vorwurfes der systematischen Fehlberatung verhindern, so Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches
Recht des Vereins für Konsumenteninformation.
Der VKI wird daher - mit Finanzierung der Foris AG - Ende Jänner durch Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser die Ansprüche der restlichen rund 2.200 Geschädigten in finalen Sammelklagen beim Gericht einbringen", gibt Kolba Einblick in die weitere Vorgangsweise.