Das beliebteste Urlaubsreiseziel der Österreicher – Italien - wartet heuer mit den wohl ungewöhnlichsten Strafen für Verkehrsübertretungen auf: Denn in Italien drohen dem alkoholisierten Lenker mit mehr als 1,5 Promille die Beschlagnahmung, Enteignung und schließlich Zwangsversteigerung des Fahrzeugs.
Für das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung müssen Lenker in Italien mit 150 Euro büßen. Mit noch höheren Geldstrafen muss rechnen, wer zwischen 22 und sieben Uhr Verkehrsverstöße begeht: Geschwindigkeitsübertretungen oder Drängeln etwa kosten in den Abend- und Nachtstunden um ein Drittel mehr als tagsüber. Eine Maßnahme, die den hohen Anteil nächtlicher Unfälle verhindern soll, erklärt Bergant.
Andere Länder andere Sitten – das gilt auch für Verkehrsbestimmungen: In Italien etwa gilt außerhalb der Ortsgebiete Licht am Tag-Pflicht.
Eine Tücke lauert an Mautstellen: Je nach Art der Bezahlung – ob in bar, mit Kreditkarte oder mittels eines Telepass-Systems – muss eine eigene Spur bei der Anfahrt zu den Mautstellen gewählt werden. "Wer in der falschen Spur steht, darf auf keinen Fall zurückschieben oder unerlaubt die Spur wechseln. Es drohen hohe Bußgelder oder Fahrverbote", warnt Bergant.
Aufgepasst heißt es auch bei Geschwindigkeitskontrollen und –beschränkungen: Denn so gut wie im gesamten italienischen Autobahnnetz finden regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen statt. Für Führerscheinneulinge gilt innerhalb der ersten drei Jahre ab Erhalt des Führerscheins auf Autobahnen ein Tempolimit von 100 km/h, auf Schnellstraßen gelten 90 km/h.
Eine ähnliche Regelung findet sich auch in Kroatien – dem zweitliebsten Urlaubsland der Österreicher. Hier gibt es Sonderregelung für Fahrer unter 25 Jahren. Sie müssen jeweils zehn km/h langsamer fahren als es grundsätzlich erlaubt ist: Das bedeutet außerorts 80 statt 90 km/h, auf Schnellstraßen 100 statt 110 km/h und auf der Autobahn 120 statt 130 km/h. "Diese Sonderregelung gilt eigentlich nur für Einheimische“, erklärt Bergant. Sie empfiehlt jedoch auch österreichischen Junglenkern, sich an diese Bestimmungen zu halten und so mögliche Schwierigkeiten von vornherein auszuschließen.
Probleme können in Kroatien auch rund um das Auto-Pickerl entstehen: "Obwohl es rechtlich nicht zulässig ist, kommt es mit abgelaufenem Pickerl immer wieder zu Geldstrafen, es kann sogar zur Sicherstellung des Autos kommen, wissen die Experten. Daher sollte man einen Kroatien-Urlaub nicht ohne gültiger § 57a- Plakette starten.
Die Regelung „Licht am Tag“ gilt in Kroatien bei schlechter Sicht, sonst jedoch nur von Oktober bis März. Ganzjährig müssen nur Motorradfahrer das Licht auch bei Tag einschalten.
Ähnlich ist die Bestimmung in Griechenland: Dort darf das Abblendlicht bei Pkws tagsüber nicht eingeschaltet sein – mit Ausnahmen von Schlechtwetter. Telefonieren am Steuer ist nur mit einer kabellosen Freisprecheinrichtung erlaubt. Und nicht vergessen sollte man das Anlegen des Sicherheitsgurtes: Andernfalls kann dies 350 Euro kosten.
In Griechenland, das trotz Krises auch heuer von sechs Prozent aller Österreicher gern bereist wird, sollte man Bußgelder möglichst rasch begleichen.“Die Fristen für die Bezahlung der Strafen sind sehr kurz angesetzt“, so Bergant: „ Ein Überholverstoß kostet bei Sofortzahlung beispielsweise 350 Euro, nach Ablauf einer zehntägigen Frist beläuft sich die Strafe bereits auf das Doppelte.“
Wen es per Auto nach Spanien zieht, ist gut beraten, sich vor Reiseantritt über die herrschenden Verkehrsbestimmungen zu informieren. Denn dort muss man bereits bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen tief in die Tasche greifen: Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 20 km/h werden mindestens 100 Euro fällig. Bei höheren Vergehen mit Überschreitungen von 50 km/h drohen bereits 600 Euro Geldstrafe. Die Tempolimits liegen in Spanien außerorts bei 90 km/h, auf Schnellstraßen bei 100 km/h und auf Autobahnen bei 120 km/h.
Aufgepasst heißt es auch beim Abstellen des Autos: Falschparkern drohen bis zu 200 Euro Strafe. Und auch jene, die gerne im Auto telefonieren, dürfen dies in Spanien nicht mit Headset, sondern nur mit einer fix im Fahrzeug eingebauten Freisprecheinrichtung – andernfalls muss dies mit 200 Euro gebüßt werden.
Ein Kuriosum in der Mitführpflicht gilt seit 1. Juli 2012 in Frankreich: Dort muss jeder Auto- und Motorradfahrer ab sofort ein Alkotestgerät mitführen und bei einer Verkehrskontrolle vorweisen. Wer das Testgerät nicht vorweisen kann, muss ab November eine Strafe von elf Euro bezahlen. Bis dahin sollen Ermahnungen auf die Neuregelung hinweisen. Die Experten des ÖAMTC empfehlen allerdings bereits diesen Sommer die Einwegtest, die in ganz Frankreich in Supermärkten, Apotheken und bei Tankstellen um rund zwei bis fünf Euro erhältlich sind, mitzuführen.
Ausnahmen bestätigen die Regel: Deutschland ist das einzige europäische Land, das kein generelles Tempolimit aufweist, wenn auch ein Richtwert von 130 km/h gilt. "Das heißt aber nicht, dass man das Gaspedal ohne Bedenken voll durchtreten darf", erklärt Reiseexpertin Bergant: "Auf vielen Strecken gibt es sehr wohl Geschwindigkeitsbeschränkungen, beispielsweise beim Großen Deutschen Eck auf Teilen der A8 zwischen Salzburg und München. Wie schnell man fahren darf, erkennt man an der entsprechenden Beschilderung.“
Zügig unterwegs darf man auch in Polen sein: Hier sind auf den Autobahnen 140 km/h erlaubt, auf den Schnellstraßen darf mit Tempo 100 bis 120 km/h gefahren werden. Auch für das Fahren in Ortschaften gibt es eine Sonderregelung: Zwischen 23 und fünf Uhr sind 60 km/h statt der tagsüber geltenden 50 km/h zugelassen.
Die teure Schweiz bleibt auch bei Verkehrsverstößen ihrem Ruf treu: So beträgt das Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h oder mehr mindestens 690 Euro. Die Strafhöhe für Alkoholdelikte beginnt bei 465 Euro.
Unübertroffen im Bereich der saftigen Geldstrafen sind jedoch nach wie vor die skandinavischen Länder. "In Dänemark werden zum Teil gehaltsbezogene Strafen verhängt – wer mehr verdient, bezahlt mehr", sagt Bergant. Vor allem wenn es um Alkohol am Steuer geht, versteht man in Skandinavien keinen Spaß: Das kann in Dänemark einen ganzen Monatsverdienst kosten.
In Norwegen kann alkoholisiertes Fahren in Einzelfällen sogar zu Gefängnisstrafen führen. Die europaweit höchsten Strafen für Überhol- und Rotlichtverstöße werden in Norwegen mit 670 Euro verbucht. Nicht nur die höchsten Strafen, auch die niedrigsten Geschwindigkeitsbeschränkungen in Europa gelten in Norwegen: Auf Autobahnen herrscht grundsätzlich Tempolimit bei 90 km/h - nur auf einigen bestimmten Strecken sind 100 km/h erlaubt. Auch im Nachbarland Schweden gibt es Teilbereiche der Autobahn, die eine Beschränkung auf 90 km/h aufweisen.
Scharf kontrolliert wird das Tempolimit auch in Slowenien und Ungarn, wo auf Landstraßen eine verringerte Höchstgrenze von 90 km/h gilt.
Neuerungen gibt es seit Jahresbeginn in den Niederlanden. Dort wurden die Strafsätze um bis zu 40 Prozent angehoben. So ist zum Beispiel ein Parkdelikt im Europavergleich mit mindestens 85 Euro Bußgeld eine relativ teure Angelegenheit.