So sind Sparguthaben bei der Erste Bank geschützt
Einlagensicherung und Anlegerentschädigung schützen den Kunden in jenen Fällen, in denen er sein Vermögen von der Bank nicht mehr ausbezahlt bekommt, weil über das Kreditinstitut der Konkurs eröffnet, die Geschäftsaufsicht verhängt oder eine behördliche Zahlungseinstellung verfügt wurde. Jedes österreichische Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen bzw. Bauspareinlagen entgegennimmt und/oder sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, ist gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören.
Schutz durch Sparkassen-Haftungs Aktiengesellschaft
Die Sparkassen-Haftungs Aktiengesellschaft ist die Sicherungseinrichtung der Erste Bank und der österreichischen Sparkassen, der s Bausparkasse sowie der Unicredit Bank Austria AG.
Die gesetzliche Einlagensicherung sichert Kapital und Zinsen auf Girokonten, Profit-Konten, Bausparkonten und Sparbüchern pro Einleger (natürliche und nicht-natürliche Personen) und pro Bank bis zu einem Gesamtbetrag von 100.000 Euro. Dieser Schutz besteht unabhängig von der Anzahl der Konten bzw. Sparbücher. Gegenstand der Einlagensicherung können nur Konten bzw. Sparbücher sein, die auf Euro, Franken oder eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lauten.
Wechselseitigen Haftungsvereinbarungen bilden zusätzliches Sicherheitsnetz
Erste Bank und Sparkassen haften im Rahmen von wechselseitigen Haftungsvereinbarungen für die Auszahlung der Kundeneinlagen weit über die gesetzlich gesicherten Beträge hinaus. Der Haftungsverbund wirkt ergänzend zur gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung als zusätzliches Sicherheitsnetz. Er ist ein subsidiäres Instrument, das im Absicherungsfall (Eröffnung des Konkurses über ein Mitglied des Haftungsverbunds) nach der gesetzlichen Einlagensicherung in Kraft tritt. Abgewickelt wird der Haftungsverbund über die Haftungsverbund GmbH.